Angriffe / Gesundheit


Im März 2019 wurde ich mit Vorwürfen betreffend Falschgeld (unten Ziff. 1) und Kokain (Ziff. 2) konfrontiert. Ich lasse meinen Kommentar hier noch stehen, denn ich werde noch heute immer wieder darauf angesprochen.

Eine Bemerkung vorweg: Einige Wochen nach dem „Kokain-Vorfall“ rannte mir der Besitzer des Crêpe-Stands vor dem Bundeshaus nach, ergriff meinen Arm und bedankte sich überschwänglich: Seit meiner Lockvogel-Aktion (Kauf eines Gramms Kokain mit nachfolgender Übergabe an die Polizei) seien zwischen dem Bundesplatz und dem Bahnhof Bern weit und breit keine Drogen-Händler mehr zu sehen. Er habe Kinder und ärgere sich seit Jahren darüber, wie hemmungslos in aller Öffentlichkeit vor den Augen von Kindern in Bern Drogen verkauft werden. Das sei nun schlagartig abgestellt worden.

Es freut mich, dass meine Aktion somit in einigen Kreisen doch richtig verstanden wurde. Dass die Medien in erdrückender Mehrheit negativ reagierten – genau so wie erschreckend viele Nationalrats-Mitglieder – kann ich nicht ändern.

Aufgrund der heftigen Kritik liess ich sofort einen Drogentest und medizinische Abklärungen vornehmen. Auf Wunsch meiner Partei nahm ich eine Auszeit. Die Frage der gesundheitlichen Schwierigkeiten war rasch geklärt; ich nahm die Arbeit nach kurzer Zeit wieder normal auf (Ziff. 3). Meine Gesundheit ist und war in der Vergangenheit nur dann bedroht, wenn ich mit massivsten Drohungen / Angriffen konfrontiert wurde (Ziff. 4).

Im Detail:


1. Falschgeld-Vorwürfe: Verfahren von der Bundesanwaltschaft gar nicht an die Hand genommen


Die Falschgeld-Vorwürfe waren völlig deplatziert. Der Sohn einer ehemaligen Klientin von mir hatte im Zusammenhang mit Krypto-Währungen eine grosse Zahlung in bar erhalten. Das Geld erwies sich als gefälscht. Um ihm zu helfen, fuhr ich kurzfristig nach Mailand. Es blieb uns nichts anderes übrig, als das Falschgeld mit in die Schweiz zu nehmen, wo ich den Koffer mit den „Blüten“ zur Bundesanwaltschaft brachte, die für Falschmünzerei zuständig ist.

Die Bundesanwaltschaft hielt richtigerweise fest, dass nur dann ein Delikt vorliegt, wenn Falschgeld importiert wird, um dieses in der Schweiz in Umlauf zu bringen (vgl. die eindeutige Formulierung von Artikel 284 Strafgesetzbuch). In meinem Fall war somit keine Strafbarkeit gegeben. Der Fall lag derart klar, dass die Bundesanwaltschaft nicht einmal ein Verfahren an die Hand nahm.


2. Ein Gramm Kokain, Verfahren eingestellt


Es ärgert mich sehr, dass die offene Drogenszene an gewissen Orten in der Schweiz wieder zunimmt (betr. Luzern siehe z.B. https://www.20min.ch/schweiz/zentralschweiz/story/-Sie-dealen-und-nehmen-Drogen-vor-den-Kindern–19868089).

Anfangs März 2019 erwarb ich – da mich die Zustände in der unmittelbaren Nähe des Bundeshauses besonders schockierten – mit einem „Lockvogel-Kauf“ ein Gramm Kokain, das ich in der Folge der Polizei übergab. Meine Absicht war, die Öffentlichkeit auf die gravierenden Missstände aufmerksam zu machen.

Wer mich kennt, weiss, dass ich mit Sicherheit nichts mit Drogen zu tun habe und nie solche konsumiere (ich trinke nicht einmal Alkohol). Ich argumentierte bei der Polizei, ich hätte gehofft, mit der Aktion eine gewisse öffentliche Diskussion auszulösen, die hilft, die Missstände zu beseitigen. In einem ähnlich gelagerten Fall in Genf habe das Bundesgericht entschieden, ein offensichtlicher „Lockvogel-Kauf“ sei nicht strafbar (Bundesgerichtsentscheid 6B_1111/2016, 6B_1179/2016; Fall Stauffer).

Die zuständige Staatsanwaltschaft Bern sah dies genauso. Sie musste zwar aufgrund des Polizei-Rapports eine Untersuchung eröffnen, hat den Fall in der Folge aber ohne weiteres eingestellt, also definitiv erledigt. Ähnlich die Anwaltskommission des Kantons Aargau (Teil des aargauischen Obergerichts). Auf die Vorwürfe aufmerksam geworden, eröffnete sie ein Disziplinar-Verfahren. Auf dessen Weiterführung wurde jedoch in der Folge verzichtet, ohne dass mir irgendwelche Kosten auferlegt wurden.


3. Unfaire Angriffe in Sachen Gesundheit


Die Reaktionen in den Medien waren viel heftiger, als ich erwartet hätte. Viele erfolgten wider besseres Wissen; nicht nur betreffend Falschgeld und Kokain. Auch bezüglich angeblichen gesundheitlichen Schwierigkeiten wurden Gerüchte in die Welt gesetzt.

Zum Glück geht es mir gesundheitlich sehr gut. Ich darf mich sehr glücklich schätzen, dass ich zwischen 1991 und März 2019 an keinem einzigen Sessionstag fehlte. Auch seit der freiwilligen Auszeit geht es mir gut.

Interessant ist, dass Personen, die nun meine kurze Auszeit aufbauschten und mir gesundheitliche Schwierigkeiten andichteten, sich nicht einmal die Mühe nahmen, mich zu fragen, woher die zwei kurzen Krisen kamen, bei denen ich ärztliche Hilfe in Anspruch nahm. Ich wurde von Dritten unter allergrössten psychischen Druck gesetzt. Die Polizei hat in beiden Fällen grossartig reagiert. Für heikle Gerichtsverhandlungen erhielt ich Polizeischutz und mir wurde geholfen, sofort „abzutauchen“. Ich weiss, wie und wo man bei schweren Drohungen Hilfe erhält; das hat sich bestens eingespielt.

Nach der jüngste Drohung / Attacke wurde mir „Polizeischutz rund um die Uhr“ angeboten. Wo deren Gründe lagen, ist schwer zu sagen. Als Rechtsanwalt habe ich amtliche Verteidigungen übernommen, bei denen gefährliche Gegenparteien involviert sind, bei denen ich Landesverweisung gefordert habe. Es könnte also sein, dass den Attacken eine Mischung zwischen meiner beruflichen Tätigkeit und der von mir vertretene Politik zu Grunde liegt (ich befürworte rigorose Landesverweisung bei schweren Straftaten). Natürlich habe ich der Polizei angegeben, wen ich bei den konkreten Attacken gegen mich als mögliche(n) Täter sah.


4. Schwerste Attacken zum Glück selten


Zum Glück sind direkte Angriffe auf Politiker / Staatsanwälte / Richter in der Schweiz sehr selten. Ich kenne nur drei Fälle, bei denen es zu vergleichbaren Attacken wie gegenüber mir gekommen ist. Die zwei schlimmsten mir gegenüber waren – neben einem nicht mit Fotos dokumentierten Angriff mit einem Baseball Schläger mit resultierendem Rippenbruch – einerseits der Brandanschlag auf mein Büro und andererseits der Blutanschlag auf die Terrasse unseres Hauses.

(1) Im ersten – lange zurück liegenden – Fall wurde ein Molotow-Cocktail in mein Büro / meine Wohnung geschleudert, wobei es pures Glück war, dass die Familie nicht zu Schaden kam. Das Büro brannte aus, meine Familie musste die Wohnung  (um 02:00 Uhr morgens) auf dramatische Weise fluchtartig verlassen.

Foto des ausgebrannten Büros

(2) Der zweite extreme Fall ereignete sich erst kürzlich: Auf unsere Haus-Terrasse wurde Blut gespritzt. Die sofort aufgebotene Polizei stellte fest, dass es sich nicht um echtes, sondern um synthetisches Blut handelte. Mit anderen Worten handelte es sich um eine Warnung, ich müsse mit dem Schlimmsten rechnen. Wenn ich mich unter solchen Umständen bedroht sah und für einen Monat völlig abgetaucht bin, um mich zu schützen, kann man das durchaus als „aus gesundheitlichen Gründen“ bezeichnen.

https://www.telem1.ch/aktuell/blutanschlag-auf-luzi-stamm-133302468

Foto von Blut auf der Terrasse Am Tag des Blutanschlags habe ich zusätzlich auf mein Smartphone dieses Bild

geschickt erhalten. Es spricht für sich.


Foto des ausgebrannten Büros


Ich habe mich daran gewähnt, via Medien angegriffen zu werden. Ein diesbezüglich noch relativ harmloses Beispiel: In der Neujahrsnacht 2011 / 2012 wurde in unser Haus eingebrochen, in welchem die Täter ein riesiges Chaos hinterliessen (alle Schränke herausgerissen; deren Inhalt am Boden zerstreut). In der Aargauer Zeitung erschienen am 3.1.2012 zwei Leserbriefe, in denen mir unterschoben wurde, den Einbruch selbst inszeniert zu haben:

Leserbriefe_nach_Einbruch_Neujah

Zum Glück konnten die beiden Täter Ahmet Gnaoui und Mohammed Lekouague verhaftet werden (der eine war Asylbewerber, der andere „Kriminaltourist“ (er war also zur Begehung von Einbrüchen über die Grenze in die Schweiz eingereist)). Sie erhielten beide jahrelange Haftstrafen (sie hatten mehrere Einbrüche begangen).



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