Unsere mörderische Asylpolitik

Unsere Asylpolitik ist völlig unmenschlich. Millionen, die in der Welt draussen auf unvorstellbare Weise unter die Räder geraten, lassen wir im Stich; gleichzeitig geben wir Milliarden für sog. Asylbewerber in dr Schweiz auf, die – meist mit Schleppern – zu uns gekommen sind. Wir brauchen die Volksinitiative „Hilfe vor Ort“!
Meines Erachtens ist eine Gutheissung der geplanten Volksinitiative «Hilfe vor Ort» (das heisst in der Nähe des Krisengebiets) der einzige Weg, ein Chaos zu vermeiden. Meine Begründung dazu teile ich nachfolgend in drei Beiträge auf:
(1) Absurde Kosten der Asyl-Politik: 20 Milliarden Franken pro Jahr!
Von Bundesbern hören wir ganz andere Zahlen. Massivste Kosten im Gesundheitswesen, Schulwesen, Justizwesen etc. werden einfach „vergessen“ (nachfolgend Bericht 1; Ziffern 3 bis 5). Unwiderlegbare Plausibilitätsüberlegungen zeigen, dass selbst viele «Experten» den Überblick verloren haben und die Kosten unglaublich stark unterschätzen.
(2) „Hilfe vor Ort“ juristisch zulässig / rechtlich umsetzbar!
Es macht mich sprachlos, dass es sogar Juristen gibt, die glauben, die Umsetzung der Volksinitiative «Hilfe vor Ort» sei rechtlich nicht möglich. Es sollte einleuchten, dass es natürlich rechtlich z.B. möglich wäre, Flüchtlinge auf Schiffen in internationalen Gewässern zu beherbergen oder in qualitativ höchststehenden Zentren unterzubringen, wie sie bereits existierten (nachfolgender Bericht 2, Seiten 14 + 15; Zentren in der Nähe von Mekka).
(3) Wir betreiben eine mörderische Asyl-Politik!
Die «Sogwirkung» der Asylpolitik in Europa hat im wahrsten Sinne des Wortes tödliche / mörderische Konsequenzen. Tausende von Menschen ertrinken im Mittelmeer beim Versuch, das vermeintliche Schlaraffenland Europa zu erreichen. Wir müssen diese unmenschliche Politik dringend ändern. Sie hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun.
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Ich bin 1952 geboren. 1970/71 verbrachte ich ein Schuljahr in Kalifornien im Süden von Los Angeles (Anaheim). Es folgten zahlreiche dortige Besuche in den 70er und 80er-Jahren, total war ich mehr als zwei Jahre dort. Bei meinem jüngsten Besuch vor wenigen Jahren erlitt ich einen Schock: Das wohlhabende Kalifornien, wie ich es noch kannte, versinkt aufgrund der Einwanderung in der Armut. Sogar im Zentrum von San Franzisco leben unzählige Menschen in Zelten auf den Trottoirs.
Es gibt in Kalifornien niemanden mehr, der freie Einwanderung fordert; auch keine Wirtschaftsvertreter. Und schon gar niemand fordert, dass jedermann, der über die Grenze kommt und das «Zauberwort Asyl» ausspricht, für immer in den USA bleiben darf. Man hat dort längst erkannt, dass der Slogan «Wir schaffen das!» Unsinn ist.
Mehr als 30 Jahre meines Lebens investierte ich in die Politik. Ich hatte das Privileg, 28 Jahre lang Mitglied des Nationalrats zu sein: Als GPK-Präsident der entsprechenden Aufsichtskommission des Bundesgerichts / Bundesverwaltungs-Gerichts erhielt ich ab 2015 Einsicht in sämtliche Aktivitäten unserer Asyl-Gerichte. Besonders lehrreich war zudem meine Zeit im Europarat in Strassburg, wo ich in der „Subkommission Migration“ arbeitete und Einsicht in die Asylpolitik überall in Europa erhielt. Ich habe somit grosse Erfahrungen sammeln dürfen.
Aber selbst für viele Aussenstehende ist ersichtlich, wie die Asylpolitik mehr und mehr aus dem Ruder läuft. Vorläufiger Höhepunkt ist der Entscheid in Bundesbern, allen Afghaninnen den Flüchtlingsstatus zu erteilen. Das wird in die Katastrophe führen (ein Nachzug der gesamten Familie ist bereits nach fünf Jahren möglich).
Alt-Nationalrat Luzi Stamm; September 2023
Beitrag Nr 1 zur Volksinitiative „Hilfe vor Ort“
Astronomische Kosten der Asyl-Politik: 20 Milliarden pro Jahr
Die Kosten unserer Asylpolitik sprengen jede Vorstellungskraft! Milliarden für wenige Privilegierte, die es (meist mit Hilfe von Schleppern) geschafft haben, in die Schweiz zu reisen! Kosten-Transparenz besteht in keiner Art und Weise. Seit Beginn des Ukraine-Kriegs sind die Kosten explodiert; auf über 20 Milliarden pro Jahr; also in Zahlen ausgedrückt Jahr für Jahr mehr als Fr. 20‘000‘000‘000, pro Kopf unserer Bevölkerung Jahr für Jahr Fr. 2’220.00, jedes Kind mitgezählt !!!
Man darf gar nicht daran denken, was man mit 20 Milliarden in der Nähe der Krisengebiete – also mit «Hilfe vor Ort» – erwirken könnte, wo jeder ausgegebene Franken unendlich viel mehr Hilfe und Menschlichkeit bringen würde.
Ich kenne ein Hilfswerk, das um Spenden bittet mit dem Hinweis, dass mit weniger als Fr. 50.00 pro Person einem erblindeten Menschen das Augenlicht zurückgegeben werden könnte (mit einer Staroperation). Dafür haben wir kein Geld ?! Hingegen haben wir offenbar sehr wohl Milliarden für Zehntausende von jungen Männern, die zu uns kommen, um von Sozialämtern unterstützt zu werden, was ihnen ermöglicht, Geld heim zu schicken (was sich in ihrer Heimat blitzartig herumspricht)?!
- Warnung eines Luzerner Regierungsrats
Ein Luzerner Regierungsrat hat schon 2018 unter dem Titel „Wir brauchen eine neue Asylstrategie – jetzt“ geschrieben: „Was auf uns zukommt, wird die Flüchtlingswelle von 2015 massiv übertreffen. Wenn wir uns nicht jetzt darauf vorbereiten, werden wir davon gnadenlos überrollt. Jeder 25-Jährige, der den Eintritt in den Arbeitsmarkt nicht schafft, verursacht bis zum AHV-Alter Sozialhilfekosten von rund einer Million Franken.“
Zehntausende Migranten fallen unter dem Titel „Flüchtlinge“, „vorläufig Aufgenommene“ oder gar Eingebürgerte ihr Leben lang unseren Sozialwerken zur Last. Man halte sich vor Augen, was es bedeutet, wenn letztes Jahr 24‘511 „normale“ Asylbewerber plus 74‘959 Ukrainer unter dem neuen „Schutzstatus S“ in die Schweiz gelangt sind, total also in nur einem Jahr 99’470. Was dies den Steuerzahler auf Bundes- Kantons- und Gemeindeebene kostet, wissen nicht einmal mehr Fachleute; unter Kantonen und Gemeinden gibt es nicht einmal einen Informations-Austausch.
Die Gesundheitskosten werden einfach „vergessen“: Den Migranten werden sämtliche medizinische Dienstleistungen von Ärzten, Zahnärzten, Psychiatern etc. bezahlt. Die resultierenden Kosten werden durch die Schweizer Bevölkerung vor allem via massiv steigende Krankenkassenprämien getragen; die Zahnarztkosten werden durch die Sozialämter der Gemeinden bezahlt. Eine Zürcher Nationalrätin hat aufgezeigt, dass in ihrer Gemeinde in einem einzigen Fall eine Zahnarztrechnung von weit über Fr. 10’000.00 übernommen werden musste. Schweizerinnen und Schweizer haben hingegen ihre Zahnarztkosten selbst zu bezahlen.
- Geradezu unvorstellbare Kosten des Flüchtlingswesens
Es mag erstaunen: Wer 30 Jahre alt ist, ist noch keine Milliarde Sekunden alt. Mit 60 ist ein Mensch keine 2 Milliarden Sekunden alt, mit 90 keine
3 Milliarden (drei Mrd. Sekunden = 95,12937 Jahre; also ca. 95 Jahre und zwei Monate). Dieses Beispiel zeigt: Das menschliche Gehirn ist eigentlich schon bei der Zahl drei Milliarden (in Ziffern ausgedrückt 3‘000‘000’000) hoffnungslos überfordert, Zahlen wie 20 Milliarden Franken kann man sich eigentlich gar nicht mehr vorstellen.
Ob das Asylwesen 20 Mrd. Franken pro Jahr kostet oder eventuell sogar noch mehr, weiss niemand genau! Man beachte z.B. die nachfolgenden drei Kapitel Gesundheitswesen (Ziff. 3), Schulwesen (Ziff. 4) und Polizeiwesen / Gerichtswesen (Ziff. 5).
Nur am Rande sei erwähnt: In der zitierten Aussage des Luzerner Regierungsrats „Jeder, der den Eintritt in den Arbeitsmarkt nicht schafft, verursacht bis zum AHV-Alter Sozialhilfekosten von rund einer Million Franken “ fehlt vor allem noch, was im AHV-Alter anfällt. Diese Kosten werden ohnehin dem Steuerzahler aufgebürdet; in Fällen von Alters- / Pflegefällen sind es oft weit über Fr. 10’000.00 pro Monat).
3. Gesundheitskosten; zwei Beispiele
Im Parlament wurde die Forderung abgewiesen, dass für Asylbewerber eine separate Krankenkasse eingerichtet wird. Dann wäre zwar immer noch keine Bremse gegen die unglaublichen Kosten im Gesundheitswesen geschaffen worden. Aber wir würden dann wenigstens einen Überblick erhalten, welche Kosten die unter dem Titel Asyl in die Schweiz eingereisten Personen in diesem Bereich verursachen. An dieser Stelle seien nur zwei Beispiele erwähnt, die in jüngster Zeit zu Diskussionen Anlass gaben; beide beziehen sich auf „ukrainische Fälle“.
(1) Eine Frau aus der Westukraine, die aus einem Gebiet stammt, in dem es keine Kampfhandlungen gibt, wurde in die Schweiz gebracht. Sie war bereits in der Ukraine so dement, dass sie nicht mehr aus dem Heim gehen konnte, weil sie jeweils den Heimweg nicht mehr fand. Sie ist nun bei uns in einem Pflegeheim untergebracht, was monatlich gegen Fr. 15‘000.00 kostet!
(2) Eine Ukrainerin wurde nach Zürich gebracht, wo an ihr am Universitätsspital Zürich zwei extrem teure Krebsoperationen vorgenommen wurden, welche in die Hunderttausenden von Franken gehen (die Rede war von Fr. 800’000.00).
Auch die Kosten dieser zwei Beispiele erscheinen in keiner Statistik. Selbst die besten Fachleute können deshalb – wie bereits angetönt – nicht beantworten, was der Asylbereich im Gesundheitswesen kostet; alles verschwindet intransparent bei Krankenkassen / Sozialämtern.
- Schulkosten
Analoges gilt für den Schulsektor. Selbst die besten Fachleute sind nicht in der Lage,den auf den Asyl-Bereich fallenden Teil der Kosten des Schulwesens zu eruieren. Insbesondere ist es unmöglich, den zwangsläufig resultierenden Qualitätsverlust der Schweizer Schulen zu beziffern, der resultiert, wenn Kinder einzuschulen sind, die der Sprache nicht mächtig sind und „bildungsferne“ Eltern haben (ich kritisiere damit nicht Analphabeten, die in ihrer Heimat keine schulische Ausbildung genossen; sondern ich kritisiere unsere Politiker/-innen, die meinen, die Probleme seien lösbar, indem man selbst unechte Flüchtlinge ohne Begrenzung bei uns einwandern lässt).
Man lese in den Unterlagen des Aargauischen Parlaments, als 2022 aufgrund des Asylwesens Nachtragskredite beantragt werden mussten: „Der Kanton Aargau erhält pro Tag 80 Zuweisungen, Ende Jahr müssen 6‘780 Kinder eingeschult werden, in der Sekundarstufe II deren 904. Ende 2023 sind entsprechend 11‘160 / 1‘486 Kinder zu erwarten“. Im Kanton Aargau leben rund 10 Prozent der Schweizer Bevölkerung. Das bedeutet, dass die eben genannten Zahlen verzehnfacht werden müssten, um für die Schweiz als Ganzes ein ungefähres Bild zu erhalten.
Wenn Kinder von Migranten, die eingeschult werden müssen, Probleme in der Schule verursachen und / oder für sie neuer Schulraum erstellt werden muss, ist es unmöglich, die massiven Kostensteigerungen genau zu spezifizieren. Noch zwei Bemerkungen zu den – modern ausgedrückt – „sozialen Kosten“ in den Schulen:
(1) In der aargauischen Gemeinde Suhr sind rund 60 Kinder im Kindergarten, nur vier davon sind Schweizer. Im aargauischen Neuenhof (einer Gemeinde mit rund 9‘000 Einwohnern) leben mehr Ausländer als Schweizer; die Gesamtschulleiterin dieser Gemeinde weist darauf hin, dass „wir bei einem oder gar zwei von fünf Elterngesprächen einen Dolmetscher beiziehen müssen (…). Die Übersetzerinnen und Übersetzer leisten zusätzlich Kulturvermittlungsarbeit. Für Mütter werden spezielle Deutschkurse angeboten“ (Zitat Aargauer Zeitung vom 4. Februar 2023).
(2) Im aargauischen Lengnau wies ein Primarlehrer darauf hin, dass es nicht mehr wie früher nur einen Lehrer / eine Lehrerin im Schulzimmer habe, sondern „viele unterstützende Personen, die sich um die Kinder kümmern. (…) Gewisse Kinder brauchen eine Einzelbetreuung, sonst würden sie alle drei Minuten etwas Gröberes anstellen“ (Zitat Aargauer Zeitung vom 3. Juni 2023).
- Polizei- / Gerichtskosten
Einen besonders guten Einblick gewann ich von den verursachten Kosten der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichtsbehörden als Gerichtspräsident in Baden, als Grossrat des Kantons Aargau, später als selbständiger Rechtsanwalt und schliesslich als Präsident der Aufsichtsbehörde des Bundesgerichts (inklusive Bundesstrafgericht) und des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ich präsidierte die entsprechende Abteilung der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommission).
Meine Erkenntnis: Die durch die Asylbewerber verursachten Kosten bei den Polizeistationen, den Staatsanwaltschaften, den Gerichten, den Gefängnissen, den psychiatrischen Kliniken etc. sind gar nicht genau von den allgemeinen Kosten zu trennen. Die Öffentlichkeit bekommt z.B. nur mit, dass die Polizei mit massiven Mitteln eingreifen muss, wie jüngst bei den Schlägereien zwischen zwei Flüchtlings-Gruppen aus Eritrea. Abgesehen davon, dass diese zeigen, dass absurderweise selbst Anhänger der eritreischen Regierung in der Schweiz Asyl erhalten, kann nie genau abgegrenzt werden, welche Kosten der Asylpolitik zuzuschreiben sind.
Ins Gewicht fallen auch die Kosten der „amtlichen Verteidigungen“ durch Rechtsanwälte. Generell wurde in der Schweiz die Regelung eingeführt, dass jeder Asyl-Bewerber das Recht auf einen „Gratis-Anwalt“ besitzt. Im Kanton Thurgau wurde ein Fall bekannt, bei dem vor Gericht nach einem Mord 14 Angeklagte einer türkisch-kurdischen Bande anwaltlich vertreten wurden. Dem Steuerzahler wurden allein in diesem einen Fall Rechtsanwaltskosten von rund Fr. 800‘000.00 aufgebürdet; dazu kommen massive Gerichts-Kosten. Das Total der „amtlichen Verteidigungen“ zu Lasten der Steuerzahler belief sich im Kanton Thurgau 2022 auf Fr. 3‘872‘967.00.
- Besonders grotesk: Der Schutzstatus S zugunsten der Ukrainer
Dass die Schweiz auch beim Krieg in der Ukraine so weit als möglich helfen sollte, Leid zu lindern, ist klar. Aber weshalb soll man das nicht mit sinnvoller „Hilfe vor Ort“ tun können? Weshalb werden sogar diejenigen ukrainische Flüchtlinge bei uns aufgenommen, die sich längst in sicheren Drittstaaten wie Polen oder Rumänien befanden und die somit ganz offensichtlich nicht mehr „an Leib und Leben gefährdet“ waren, wie dies die internationale Flüchtlingskonvention definiert. Damit werden Ukrainer mit dem neuen „S-Status“ besser gestellt als Flüchtlinge aus anderen Ländern, ja sogar besser als Schweizer (Stichwort Kosten für Zahnärzte).
Massiv ins Gewicht fällt die in Bundesbern eingeführte Regelung für ältere Ukrainer. Ca. 10 Prozent der zu uns gereisten Ukrainer sind über 65 Jahre alt. Gemeinden, die überdurchschnittlich viele Rentner zugeteilt erhielten, müssen überproportionale Kosten übernehmen. Alle über 65-jährigen erhalten Anspruch auf eine AHV-Rente, wobei Gemeinden rückwirkend für fünf Jahre die Beiträge bezahlen müssen.
Die Ukrainer können sich bereits mit 63, Ukrainerinnen mit 62 anmelden. Zwar erhalten sie nur eine Mindestrente; dies aber auch dann lebenslang, wenn sie wieder in die Ukraine zurückkehren. So lange sie in der Schweiz bleiben, muss die Öffentlichkeit für das Existenz-Minimum der Eingewanderten aufkommen, ob man dies „Sozialleistungen“ oder „Ergänzungsleistungen“ oder wie auch immer bezeichnet.
- Transparenz wird verweigert
Neben den objektiven Schwierigkeiten der Kosten-Berechnung liegt jedoch das zentrale Problem in einem anderen Bereich: Die Behörden verweigern seit weit mehr als zwanzig Jahren Transparenz im schweizerischen Asylwesens. Schon 1996 hatte der damalige FDP-Nationalrat Toni Dettling vergeblich Transparenz gefordert.
2016 nahm ich wieder einmal einen Anlauf: Auf meine Interpellation vom 16. Dezember 2016 antwortete der Bundesrat nur kurz und lakonisch, „weder vom Bund noch von den Kantonen wird eine Vollkostenrechnung erstellt; eine solche wäre mit grossem administrativem Aufwand für die zuständige Behörde verbunden.“ Wie ein Nationalrats-Kollege von mir betonte, war dies eine geradezu zynische Antwort.
- Die verursachten Kosten sind pro Fall oft ungeheuerlich
Ein Aussenstehender hat begreiflicherweise keine Ahnung, welch enormen Kosten im Asylwesen in den einzelnen Fällen verursacht werden. Dazu zwei Beispiele:
(1) Nationalrätin Martina Bircher (Kanton Aargau) hat als Sozialvorsteherin der aargauischen Gemeinde Aarburg hervorragenden Einblick und hat in akribischer Arbeit nachgewiesen, dass – über Jahre hinweg – in Aarburg die acht kostenintensivsten Asyl-Sozialfälle je mehr als Fr. 300‘000.00 verursachten:
1. Familie aus dem Irak bisher Fr. 580‘000.00
2 … aus der Türkei bisher Fr. 402‘000.00
3. … aus Eritrea bisher Fr. 392‘000.00
4. … aus Eritrea bisher Fr. 364‘000.00
5. …. aus Eritrea bisher Fr. 346‘000.00
6. … aus Eritrea bisher Fr. 342‘000.00
7. … aus Eritrea bisher Fr. 305‘000.00
8. … aus Eritrea bisher Fr. 304‘000.00
Diese Kosten für die Allgemeinheit steigen laufend, wenn diese Asylbewerber weiterhin keine Stelle finden, bei der sie mehr verdienen als beim Sozialamt.
(2) Noch extremer ist das Beispiel, mit dem eine Zürcher Nationalrätin schweiz-weit Aufsehen erregte. Als Vorsteherin einer Gemeinde mit etwas mehr als 1‘000 Einwohnern beantragte sie Ablehnung einer Steuererhöhung, die vorgesehen war, weil die Kosten einer einzigen Flüchtlingsfamilie völlig aus dem Ruder gelaufen waren. Eine Zeitung hat im Detail berechnet, dass „allein diese eine eritreische Familie Kosten von rund Fr. 60‘000.00 pro Monat verursacht hat, also über Fr. 700‘000.00 pro Jahr“; dies deshalb, weil von den sieben Kindern von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) mehrere fremdplatziert wurden. Sie wurden mit Einzelbetreuungen in teuren Heimen umsorgt, sodass diese enormen Summen resultierten (eine Spezialfirma verrechnete für die Einzelbetreuung Fr. 135.00 pro Stunde!).
- Erfahrungszahlen Schätzungen; schon 2012 Fr. 7’132’000’000 pro Jahr
Ein damaliger Nationalratskollege von mir, der sich intensiv mit dem Flüchtlingswesen beschäftigte, erstellte 2012 eine Plausibilitätsrechnung, wobei er die „tägliche Versorgung, Kost und Logis, Kleidung, Krankheits- und Unfallkosten, Versicherungen und Sozialhilfe, Schule und Schulung, gesamte Administrativkosten in Bund, Kantonen und Gemeinden, Polizei und Justizkosten, Arbeitslosen- / Invalidenversicherung, Rechtsvertreter- und Übersetzer- und Ausschaffungskosten“ berücksichtigte. Er gelangte zum Schluss, „dass pro Asylant im Durchschnitt rund Fr. 80‘000.00 pro Jahr anfallen“. Diese Zahl multiplizierte er mit 89‘145, der Zahl der Personen, die sich per 31. Okt. 2012 unter dem „Titel Asyl“ in der Schweiz befanden (Asylsuchende, anerkannte Flüchtlinge, vorläufig Aufgenommene und noch in der Schweiz weilende Abgewiesene) und kam zum Schluss „Dies ergibt ein Total von Fr. 7‘132‘000‘000.“
Mein Kollege wies darauf hin: „Interessant ist, dass dieser Zahl von den Behörden nie widersprochen wurde, was den Schluss zulässt, dass meine geschätzten Zahlen wohl eher zu tief angesetzt worden sind.“ Seine Argumentation ist einleuchtend. Zudem erkannte ich im Gespräch mit ihm, dass seine Schätzungen im Justizwesen sogar wesentlich zu tief waren. Als Gerichtspräsident und Grossrat im Kanton Aargau hatte ich z.B. detailliertesten Einblick in die Kosten der Strafanstalt Lenzburg erhalten. Diese waren höher als die Schätzungen meines Nationalrats-Kollegen.
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- Die Zahlen steigen von Jahr zu Jahr
Wenn also schon 2012 mehr als 7 Milliarden Franken pro Jahr im Asylwesen ausgegeben wurden und seither die Zahl der Asylanten massiv gestiegen ist, so ist es mathematisch logisch, dass sich die Kosten für das Asylwesen ab 2012 extrem erhöht haben. Unter dem neuen „Schutzstatus S“ wurden 2022 – wie erwähnt – zusätzlich zu den 24’511 Personen im „normalen Asylbereich“ nicht weniger als 74’959 Ukrainer aufgenommen, total kamen also in einem einzigen Jahr 99’470 Personen dazu.
Zehntausende bleiben als „vorläufig Aufgenommene“ in der Schweiz, obwohl ihr Asyl-Gesuch abgelehnt worden ist. Tausende werden unter der willkürlich neu geschaffenen Kategorie „Nothilfe-Bezüger“ hier toleriert, obwohl sie ausgeschafft werden müssten. Unzählige verschwinden aus der Statistik, weil sie eingebürgert werden. Ebenso werden Unzählige als „Abgänge“ verbucht, bei denen verschwiegen wird, dass es sich um „unkontrollierte Abgänge“ handelt; also um Personen, die eventuell illegal in der Schweiz geblieben und untergetaucht sind.
Bis Ende des letzten Jahrhunderts wurde in der Schweiz alle 10 Jahre mit grossem Aufwand eine „Eidgenössische Volkszählung“ durchgeführt, die relativ genau darüber Auskunft gab, wer sich tatsächlich in der Schweiz aufhielt (Nachbarn wurden z.B. befragt, wer in der benachbarten Wohnung respektive im benachbarten Haus wohne). Heute leben unzählige illegale Aufenthalter (beschönigend „Sans-Papiers“ genannt) unter uns. Allein in der Stadt Zürich könnten es gemäss Schätzungen von Fachleuten weit mehr als 30‘000 sein! Heutzutage ist es sogar an der Tagesordnung, dass illegale Aufenthalter ihre Kinder in die Schule schicken und Sozialleistungen beziehen können. Auch hier werden die wirklichen Kosten systematisch verschleiert.
Nicht zuletzt ist unter dem Titel „steigende Kosten “ zu erwähnen, dass das Bundesgericht im Januar 2020 eine seit 60 Jahren existierende Praxis geändert hat:
Neu erhalten Flüchtlinge auch Kinderrenten ins Ausland. Dabei sind zwei Dinge festzuhalten: (1) Wegen der völlig verschiedenen Kaufkraft sind solche Kinderrenten in den betreffenden Ländern oft enorm viel Wert. (2) Zudem wird es nie möglich sein, zu prüfen, ob diese Kinder auch wirklich existieren respektive ob sie tatsächlich leibliche Kinder des Flüchtlings sind, der sich bei uns angemeldet hat.
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- Resettlement: 76 Flüchtlinge, teurer als das ganze Parlament !
Kaum ein Beispiel zeigt die grotesken Kosten für wenige privilegierte Flüchtlinge so klar wie das sogenannte „Resettlement“. Dieser Begriff bezeichnet „die dauerhafte Neuansiedlung besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge in einem zur Aufnahme bereiten Drittstaat, der ihnen vollen Flüchtlingsschutz gewährt und ihnen die Möglichkeit bietet, sich im Land zu integrieren“. Die Schweiz hat sich unter diesem Titel wiederholt dazu bereit erklärt, Flüchtlinge aufzunehmen (z.B. 2 x 1‘500 aus Syrien).
Während meiner Zeit als Nationalrat versuchte ich mit grossem Aufwand, einer Aktion nachzugehen, von der ich „unter der Hand“ informiert worden war: Die Schweiz hatte mit zwei sehr teuren Spezialflügen 76 Personen aus Libyen eingeflogen.
Ich war erstaunt, dass ich selbst als Nationalrat und Mitglied der „Aussenpolitischen Kommission“ und der „Rechtskommission“ nicht einmal Auskunft auf die Frage erhielt, wo sich diese Leute heute befinden (wer soll denn noch das Recht für eine wirksame Kontrolle haben, wenn nicht die zuständigen Parlaments-Kommissionen?).
Da es sich bei diesen eingeflogenen Personen um „besonders schutzbedürfte Frauen und minderjährige Kinder“ handelte, sind die künftigen Langzeitkosten
umso schwieriger bezifferbar. Interessant ist auch hier, dass von Seiten der Behörden der Behauptung nie widersprochen wurde, dass allein diese 76 Flüchtlinge den Steuerzahler auf Dauer mehr kosten als das gesamte Schweizer Parlament…
Fazit: Wir betreiben meines Erachtens eine verantwortungslose Politik
Man beachte auf Internet die Liste der zehn Länder mit den grössten humanitären Krisen. Aber dort lassen wir die Menschen im Stich! Im Südsudan lassen wir sie verhungern, in Syrien überlassen wir sie in den vom Erdbeben zerstörten Städten und Dörfern ihrem Schicksal etc. Wir bauen in einer Zeit der zunehmenden Krisen sogar unser IKRK („Internationales Rotes Kreuz“) massiv ab, obwohl unser Land für diese Institution weltweite Anerkennung gewann und das IKRK überall Zugang garantiert erhält, wo allen anderen die Hände gebunden sind. Angeblich sei für das IKRK und unsere Entwicklungshilfe (DEZA) kein Geld vorhanden.
Gleichzeitig nehmen wir aus Afrika selbst solche Migranten als «angeblich in ihrem Herkunftsland Verfolgte» bei uns auf, die in ihrer Heimat regierungstreu sind (die vergangenen Wochen haben bewiesen, dass solche Leute aus Eritrea hier sind). Die Zahl der Sozialhilfebezüger aus Afrika explodierte seit 2010 auf über 40‘000. Deren „Sozialhilfequote“ (also der Prozentsatz derjenigen, die Sozialhilfe beziehen) beträgt nicht weniger als 34,8 Prozent; bei den Schweizern beträgt diese lediglich 2,3 Prozent, sie liegt also zehnmal tiefer als bei den Asylbewerbern aus Afrika.
Bei uns wird offensichtlich ganz einfach akzeptiert, dass jede dritte Person aus Afrika auf Kosten der Allgemeinheit lebt. Und man bürgert selbst Leute bei uns ein, die hemmungslos auf unsere Kosten leben. Als ich vor dreissig Jahren in den Nationalrat gewählt wurde, wurden jährlich rund 6‘000 Menschen neu eingebürgert. Heute sind es jährlich jeweils mehr als 40’000 (z.B. 2022 deren 41‘890). Seit Ende der 80er-Jahren haben wir mehr als 800‘000 Immigranten zu „Doppelbürgern“ gemacht.
Diejenigen, die in der Welt draussen in unvorstellbarer Art und Weise in grauenhafter Anzahl unter die Räder geraten, schaffen es niemals, in die Schweiz zu reisen; sie können das Geld für die Schlepper niemals aufbringen. Wir nehmen im Klartext nur relativ Wohlhabende mit offenen Armen auf, die über die Schweizer Grenze geschleppt wurden und hier einfach das „Zauberwort Asyl“ ausgesprochen haben. Das hat nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun.
Ob wir heutzutage 15 oder mehr als 20 Milliarden Franken (pro Jahr!) im Asylwesen ausgeben, sei offen gelassen. Mit Sicherheit kann aber festgehalten werden: Mit diesem Geld könnten wir mit „Hilfe vor Ort“ unendlich viel effizienter helfen, sei dies in Zusammenarbeit mit dem IKRK, der DEZA (unserer Direktion für Entwicklungs- und Zusammenarbeit) oder mit privaten Organisationen.
Beitrag Nr. 2: Volksinitiative „Hilfe vor Ort“
Juristisch zulässig / rechtlich umsetzbar
So lange es in unserem Land massgebende Politiker/-innen gibt, die behaupten, das internationale Recht schreibe vor, dass sich weltweit jeder Flüchtling nach Belieben sein Ziel-Land auswählen kann, steuern wir auf eine Katastrophe zu. Es ist kaum zu glauben: Selbst gewisse Juristen/-innen behaupten, die internationale Flüchtlingskonvention („Genfer Konvention“) erlaube nicht, dass zu uns gereiste Asylbewerber in Zentren im Ausland untergebracht werden.
Diese Haltung ist meines Erachtens nicht nur juristisch falsch, sondern geradezu skandalös; hat sie doch zur Folge, dass Zehntausende Menschen auf der Flucht auf schreckliche Art im Mittelmeer ertrinken (vgl. unter „Fazit“, S. 12).
- Ein konkretes Beispiel:
(1) Weshalb soll es z.B. rechtlich gesehen nicht möglich sein, einen syrischen Arzt, der bei uns in einem Asylheim sitzt, zu verpflichten, in Spitälern und Flüchtlingszentren z.B. in Libanon oder in Jordanien mitzuhelfen, wo verzweifelt Medikamente und vor allem Ärzte gesucht werden (es befinden sich mehr als 20‘000 syrische Ärzte in europäischen Asylheimen)?
(2) Oder warum soll es nicht möglich sein, diese Ärzte nach grauenhaften Erdbeben, wie sie in der Türkei und Syrien stattfanden, „vor Ort“ einzusetzen?
(3) Oder wieso soll es nicht möglich sein, solche Ärzte irgendwo weltweit beim Internationalen Roten Kreuz IKRK einzusetzen? (Die Schweiz ist unverständlicherweise gerade dabei, die Gelder für das IKRK zu reduzieren).
Allein dieses „Ärzte-Beispiel“ zeigt: Wenn behauptet wird, es sei rechtlich nicht zulässig, Asylbewerber in Hilfszentren möglichst nahe des Krisengebiets unterzubringen und ihnen dort Schutz zu gewähren, kann dies nicht richtig sein.
II: Zwölf überzeugende generelle Beispiele
Einführung:
Weshalb soll es nicht möglich sein, Flüchtlinge auf Passagier-Schiffen in internationalen Gewässern zu verpflegen (Ziff. 1)? Dass die Hilfe „vor Ort“ selbst dann möglich ist, wenn offener Krieg herrscht, hat z.B. der Besuch von Bundesrat Cassis in der Ukraine im Okt. 2022 bewiesen (Ziff. 2).
Würde jemand im Ernst die Meinung vertreten, selbst Liechtenstein wäre bei weltweit über 100 Millionen Flüchtlingen verpflichtet, alle aufzunehmen, welche die liechtensteinische Grenze überqueren und das „Zauberwort Asyl“ aussprechen? Das ist meines Erachtens eine geradezu sarkastische Frage.
Als Präsident der Aufsichtskommission des Bundesgerichts habe ich keinen Richter getroffen, der sagte, es existiere ein unbegrenztes Asyl-Recht. Mir bestätigte im Europarat in Strassburg sogar der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, es gäbe beim Asyl kein Recht auf freie Wahl des Landes (Ziff. 5).
Ein deutscher Kollege von mir erstellte einen „Acht-Punkte-Plan“: Eine „Rückschaffung in sichere Flüchtlingszentren verletze niemals internationales Recht (Ziff. 6). Er habe noch nie einen Fall ohne, „landesinterne Fluchtalternativen“ erlebt, was ich nach über 30 Jahren Erfahrung in der Politik nur bestätigen kann (Ziff. 7).
Andere Länder fordern / praktizieren seit Jahren Rückschaffung und „Hilfe vor Ort“ (Ziff. 8). Bemerkenswert ist, dass auch politisch links stehende Regierungen / Politiker-/innen die Zulässigkeit von Flüchtlingszentren im Ausland vertreten (Ziff. 9).
In meinen 28 Jahren in Bundesbern hat sich interessanterweise die damalige CVP-Bundesrätin Ruth Metzler am effizientesten für die Rückschaffung von Asylbewerbern eingesetzt (Ziff. 10.1.). Die „Standes-Initiative des Kantons Aargau“ zeigt, dass im aarg. Parlament eine Mehrheit über alle Parteien hinweg „Hilfe vor Ort“ für juristisch möglich hält / hielt (Ziff. 10.2); nun im Juni 2023 sogar auch der Ständerat (Ziff. 10.3.). Ländern wie Ägypten würden grossartig kooperieren (Ziff. 11+12).
Und vielleicht der klarste Beweis, dass die Initiative „Hilfe vor Ort“ rechtlich zulässig ist: Sie wurde bereits einmal mit identischem Text eingereicht, scheiterte aber an der „100‘000 Unterschriften-Hürde“ (v.a. wegen Corona). Auch damals musste – wie immer – die Bundeskanzlei prüfen, ob der Initiativ-Text rechtlich gesehen einwandfrei sei. Die zuständigen Experten bejahten dies.
- Kreuzfahrtschiffe ohne jeden Zweifel eine juristisch zulässige Variante
In meinen 28 Jahren als Nationalrat erhielt ich Gelegenheit, mit allen Personen zu sprechen, die in der Bundesverwaltung und den höchsten Gerichten massgebenden Einfluss auf unsere Flüchtlingspolitik hatten. Immer und immer wieder sprach ich die Möglichkeit an, die Schweiz könnte Schiffe einsetzen und diese in „internationalen Gewässern“ verankern, wo Flüchtlinge untergebracht und betreut werden können. Weshalb sollte dies rechtlich nicht möglich / zulässig sein?
Was „internationale Gewässer“ sind, ist im internationalen Seerecht definiert, insbesondere gilt das „Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen“: Das Meer, das ausserhalb einer Zone von 12 Meilen liegt, wird keinem Küstenstaat zugeordnet. Die Schweiz hätte also rechtlich gesehen die Möglichkeit, in entsprechendem Abstand von Ländern wie Syrien oder der Ukraine Passagier-Schiffe zu verankern.
Auf solchen Schiffen könnten Asyl-Bewerber/-innen geschützt und verpflegt werden, ohne dass ihnen Geld gegeben werden müsste. Unser Land wäre dabei nicht einmal auf die Kooperation anderer Länder angewiesen.
Es ist völlig klar, was passieren würde: Schlagartig würden nur noch echte Flüchtlinge kommen, die wirklich an Leib und Leben bedroht sind. Man beachte in diesem Zusammenhang, dass z.B. in Dänemark die Zahl der Asylbewerber massiv sank, als definitiv abgewiesenen Flüchtlingen kein Geld mehr ausbezahlt wurde.
Unglaublich, aber wahr: Selbst die Unterbringung auf luxuriösesten Kreuzfahrtschiffen wäre für den Schweizer Steuerzahler massiv billiger als die grotesken Ausgaben, die wir uns heute für das Asylwesen in der Schweiz leisten (vgl. mein „Beitrag Nr. 2: Astronomische Kosten der Asyl-Politik: 20 Milliarden pro Jahr“).
Wenig beachtet wurde in unseren Medien, dass nun Holland begonnen hat, Schiffe zu diesen Zwecken einzusetzen: So wurde z.B. im August 2023 im Velsener Hafen eine Kreuzfahrt-Fähre eingesetzt, die mehr als 30 Jahre lang über die Ostsee fuhr. Sie ist rund 200 Meter lang und hat gut 12 Stockwerke. Sie liegt inzwischen in Rotterdam und ist seit Mitte Juli vorübergehendes Zuhause für rund 1200 Menschen.
- Bundespräsident Cassis in der Ukraine: Beweis für rechtlich mögliche Hilfe
Auch das Verhalten des Bundesrats zeigt, dass er „Hilfe vor Ort“ selbst in Ländern, wo offener Krieg herrscht, für möglich hält: Im Oktober 2022 stattete der damalige Bundespräsident (Aussenminister Ignazio Cassis) der Ukraine einen Kurzbesuch ab.
Die Zeitung „Blick“ rapportierte aus dem damaligen Bundesrats-Protokoll (Kursiv = Original-Zitat Blick): „Bundespräsident Ignazio Cassis wurde begleitet durch Ständerat Mathias Zopfi (Grüne/GL), Nationalrätin Marianne Binder-Keller (Mitte/AG), Deza-Direktorin Patricia Danzi, Botschafter Dominique Paravicini, Delegierter des Bundesrats für Handelsverträge. Der Schweizer Botschafter in der Ukraine, Claude Wild, begrüsste den Bundespräsidenten am Bahnhof. Die Gruppe traf sich mit dem Appenzeller Unternehmer Martin Huber. Huber hat in der Schweiz ein Holzhaus entwickelt, das er in seiner ukrainischen Fabrik in Serie bauen lässt und obdachlosen ukrainischen Familien abgibt. Bisher hat er sieben Häuser ausliefern können. «Der Bundespräsident war begeistert von unserem Projekt», sagt Huber am Telefon. «Cassis hat mir gesagt, Geld sei kein Problem.» Nun hofft Huber auf finanzielle Unterstützung des Bundes. Bis Weihnachten will er 20 weitere Häuser fabrizieren. Erhalten sollen sie Familien, deren Daheim russische Soldaten zerstört haben.“
Was will man denn noch mehr? Diese Worte sind der klare Beweis von rechtlich möglicher „Hilfe vor Ort“! Auch die „politischen Schwergewichte der grünen Partei und der Mitte“, die mit Bundespräsident Cassis reisten, vertraten die Meinung, dass selbst in diesem Land, welches direkt vom Krieg betroffen ist, Hilfe vor Ort möglich ist.
Die Schweiz gibt unvorstellbare Summen für Ukrainer aus, die zu uns transportiert werden und hier z.B. teuerste Medizinal-Dienste beanspruchen können (inkl. gratis Zahn-Behandlungen). Mit einem Bruchteil dieses Geldes könnten – analog dem vom Blick zitierten Fall – serienweise Häuser in der Ukraine erstellt und die ins Ausland geflüchteten Menschen zurückgeführt / dort untergebracht werden.
- Selbst höchste Juristen in Bern / Lausanne sagen: „Hilfe vor Ort“ zulässig!
Als Mitglied der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats war ich Präsident der „Aufsichtsbehörde EJPD / Eidgenössische Gerichte“. Damit erhielt ich direktesten Einblick in das Staatssekretariat für Migration (SEM), dem ehemaligen Bundesamt für Flüchtlinge (BFF). Dessen Spitzenbeamte mussten uns vierteljährlich im Detail über die Probleme an der Asyl-Front informieren. Von diesen höchsten Beamten/-innen habe ich nie gehört, unsere Gesetze resp. das internationale Völkerrecht seien so zu verstehen, dass ein „Menschenrecht“ existiert, das weltweit jedem Asylbewerber den Aufenthalt im Land seiner Wünsche ermöglicht (z.B. der Schweiz).
Unsere „GPK-Subkommission“ war Aufsichtsinstanz des Bundesgerichts in Lausanne und des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen, welches mit seinen zwei „Asylabteilungen“, für die meisten Fragen des Asylwesens gerichtlich abschliessend zuständig ist. Von niemandem aus den höchsten Richterkreisen hörte ich je, es existiere für unser Land die Pflicht, ohne jegliche zahlungsmässige Begrenzung Asylbewerber(-innen) aufzunehmen.
Man beachte in diesem Zusammenhang, dass die zurzeit höchste „Flüchtlings-Beamtin“ der Schweiz, Christine Schraner-Burgener (Chefin des „Staatssekretariats für Migration“), gegenüber der Presse betonte, sie würde „befürworten, wenn Asyl-Verfahren an den EU-Aussengrenzen durchgeführt werden“. Logischerweise würde das heissen, dass illegal Eingereiste in solche Asyl-Zentren geschafft werden könnten.
Zudem hat die Schweiz gemäss dem „Schengen-Dublin-Abkommen“ das verbriefte Recht, dass Asylbewerber von demjenigen Land übernommen werden, in dem sie ihr Asyl-Gesuch erstmals hätten stellen können (die meisten EU-Staaten sind Mitglieder des Schengen-Dublin-Abkommens; unsere direkten Nachbarstaaten ohnehin).
- Rechtliche Pflicht zur Aufnahme von Dutzenden von Millionen Flüchtlingen?
Rund 80 Prozent der unter dem Titel Asyl eingereisten Menschen bleiben für immer in der Schweiz. Unzählige davon weigern sich, zurückzukehren oder auch nur, ihr Herkunftsland bekannt zu geben. Wenn man die Meinung vertritt, dass faktisch jedermann, der unsere Grenze überschreitet und das „Asyl“ ausspricht, langfristig hier bleiben kann, bedeutet dies in letzter Konsequenz, dass wir unbegrenzt Millionen von Menschen aufnehmen müssen, die sich unser Land als Ziel auswählen. Weltweit stellt sich kein Land auf diesen Standpunkt.
Und auch keine mir bekannte Schweizer Persönlichkeit würde wohl diesen Standpunkt vertreten, wenn er mit den Zahlen konfrontiert würde und ein rechtliches Gutachten verfassen müsste.
Nach neueren Schätzungen sind weltweit mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht. Allein aus den drei Ländern Ukraine, Syrien und Afghanistan sind je über fünf Millionen Menschen in den Westen geflohen (weitere „Spitzenreiter“ sind Länder wie Jemen, Somalia etc.). Unter diesen Umständen zeigt in gewissem Sinne schon der „gesunde Menschenverstand“, dass die Auffassung falsch ist, ein Kleinstaat müsse alle Asylbewerber aufnehmen, die es schaffen, auf sein Territorium zu gelangen.
- Gespräch mit allerhöchsten europäischen Juristen
Da ich auch einige Jahre in der „Subkommission Migration“ im Europarat in Strassburg mitwirken durfte, erhielt ich immer wieder Gelegenheit, mit „Top-Juristen“ auf europäischer Ebene sprechen zu können.
5.1. „Wir müssen ihnen an Ort und Stelle helfen“
„Subkommission Migration“ lässt sich als „Unterkommission Einwanderung“ übersetzen. Darin nahmen aus den Mitgliedsländern des Europarats alle Delegierten Einsitz, die bez. Einwanderungsrecht besonders interessiert resp. spezialisiert waren. Auch in diesem Gremium vertrat niemand die Meinung, europäische Länder seien rechtlich gesehen verpflichtet, alle Asylbewerber aufzunehmen, die anklopfen.
Besonders gut in Erinnerung bleiben mir aus jener Zeit der französische und der englische Kollege (beides Juristen). Der französische Kollege betonte immer und immer wieder, „Die Öffnungs-Politik mit ihrer Sogwirkung ist unverantwortlich“ („cette politique est irrésponsable“ ). Mein englischer Kollege wiederholte bei jeder Gelegenheit: „Um Gottes Willen, lasst sie nicht zu uns kommen, wir müssen ihnen an Ort und Stelle helfen“. ( „For heaven’s sake, don’t let them come here, let’s help them there“. )
5.2. Prof. Dr. iur. Dr. oec. publ. Carl Baudenbacher, Präsident EFTA-Gericht
Vielen Schweizerinnen und Schweizer ist gar nicht bewusst, dass niemand in der Schweiz das europäische Recht so gut kennt wie der Schweizer Prof. Carl Baudenbacher. Er präsidierte von 2003 bis 2017 den Gerichtshof der EFTA (Europäische Freihandels-Assoziation) und stand in diesem Amt „auf derselben Höhe“ wie der Präsident des EuGH (des Europäischen Gerichtshofs). Kein Schweizer erhielt je einen solch umfassenden Einblick in das EFTA / EU-Recht.
Nachdem wir uns einmal in einer Kommissions-Sitzung persönlich getroffen haben, telefoniere ich gelegentlich mit ihm und erhalte bei diesen Gesprächen wertvolle Tipps, welche Schweizer-/innen auf welchem Rechtsgebiet die besten Spezialisten seien. Das eröffnet mir die Möglichkeit, diese Persönlichkeiten zu kontaktieren.
5.3. Prof. Dr. iur. Luzius Wildhaber Präsident Gerichtshof für Menschenrechte
Im Europarat war ich Mitglied der „Parlamentarischen Versammlung“ (diese setzt sich zusammen aus den Delegierten der nationalen Parlamente). Der Europarat hat seinen Sitz in Strassburg, direkt neben dem Gebäude des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der auf der Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) eingerichtet wurde. Der Gerichtshof ist zuständig für die Frage, ob nationale Rechtserlasse / Gerichtsentscheide die Menschenrechte verletzen. Präsident des EGMR war damals der Schweizer Prof. Dr. iur. Luzius Wildhaber. Mit anderen Worten war er der Präsident des Gremiums, das (auch) darüber zu entscheiden hat(te), ob eine Rückschiebung von Asylbewerbern rechtens sei.
Für mich als Juristen war es sehr interessant, an mehreren Abendessen mit Prof. Wildhaber als allerhöchstem Richter in Europa unter vier Augen sprechen zu können. Selbstverständlich fragte ich ihn auch nach seiner Meinung betreffend der rechtlichen Fragen, die sich in der m.E. zentral wichtigen Einwanderungspolitik stellten.
Vor allem zwei Fragen standen (und stehen) für mich im Vordergrund: (1) Ist eine zahlenmässige Beschränkung der Einwanderung zulässig und (2) können im Asylwesen Zentren im Ausland errichtet und Asylbewerber zur Betreuung dorthin gebracht werden? Prof. Wildhaber sagte mir klar und deutlich, beides sei möglich;
(1) Er betonte, „es kann im Asylwesen schon nur aus Rücksicht auf kleinere Staaten kein Menschenrecht geben, in ein Land nach freier Wahl zu ziehen…“
(2) Er fügte bei: „Ein Transfer von Asylbewerbern in ein anderes Land verletzt die Menschenrechte nicht, wenn die Menschen dort betreut und geschützt werden können.“ Letzteres sei durch Staatsverträge abzusichern.
Das sind wörtliche Zitate von Prof. Luzius Wildhaber (ich protokollierte seine Aussagen Wort für Wort); und ich freute mich natürlich sehr, dass er meine Rechtsauffassung teilte (wie letztlich auch Prof. Baudenbacher, der betonte, beim Ausländer- / Zuwanderungsrecht nicht Spezialist zu sein, der aber die Meinung von Prof. Wildhaber als „plausibel“ bezeichnete).
- „Acht-Punkte-Plan“ eines deutschen Rechtsanwalts-Kollegen
Ein mir bekannter deutscher Rechtsanwalt schickte mir aufgrund der seines Erachtens völlig verfehlten „Politik der offenen Grenzen“ der damaligen Bundeskanzlerin Merkel 2015 den folgenden „Acht-Punkte-Plan“. Dieser sei von Experten /Kollegen auf die juristische Zulässigkeit überprüft worden. Er forderte folgende acht Punkte:
- Entsendung europäischer Marineeinheiten ins Mittelmeer zur Abriegelung der Flüchtlingsrouten über das Meer; Flüchtlinge, die angetroffen werden, sind aufzunehmen, die Boote zu zerstören, die Flüchtlinge in das Land zurückzubringen, von welchem sie in See gestochen sind.
- In Libyen und Syrien und / oder in angrenzenden Ländern (Türkei, Jordanien, Libanon) sind militärisch gesicherte Schutzzonen zur Aufnahme der zurückgeführten Flüchtlinge einzurichten. Verpflegung, medizinische Versorgung und Zelte sind dort zu gewährleisten.
- Abschiebung der sich rechtswidrig in Deutschland / Europa aufhaltenden Flüchtlinge in diese Schutzzonen. Sämtliche Flüchtlinge, welche die Bundesrepublik auf dem Landweg erreicht haben, halten sich (1) gemäss dem Aufenthaltsgesetz, (2) gemäss der von den Schengen-Ländern unterzeichneten Verordnung Dublin III sowie (3) gemäss Art. 16 a des (Deutschen) Grundgesetzes rechtswidrig in Deutschland auf und sind bereits nach der aktuellen Rechtslage abzuschieben.
- Änderung der Verfassung mit deutlicher – auch zahlenmässiger – Einschränkung der Zahl der Aufzunehmenden. Diese Begrenzung ergibt sich – anders als die Bundes-Kanzlerin meint – ohnehin bereits aus unserer heutigen Verfassung.
- Sofortige Verabschiedung eines Einwanderungsgesetzes, vergleichbar mit den Regelungen von Australien, Neuseeland oder Kanada.
- Deutliche Beschleunigung der hängigen Asylverfahren.
- Verwirkung des Asylrechts, wenn die Bundesrepublik rechtswidrig betreten wurde (d.h. man verliert den Asyl-Anspruch, wenn man sich hier nicht korrekt meldet).
- Vorübergehende Sicherung der Aussengrenzen der EU und der Bundesrepublik mit Absperrungen.
Mein deutscher Kollege liess seinen „8-Punkte-Plan“ durch zahlreiche deutsche Kollegen unterzeichnen. Ich sehe bei diesen acht Forderungen keinen Punkt, der zu bemängeln wäre. Für meinen vorliegenden Text („Hilfe vor Ort“ juristisch zulässig und rechtlich umsetzbar) ist vor allem Folgendes zu beachten:
(1) Auch diese deutschen Juristen beziehen sich darauf, dass es andernorts bereits Beispiele gibt, bei welchen Asylbewerber in anderen Ländern untergebracht werden, wo Zentren gebaut wurden, wo sie Schutz finden.
(vgl. oben Ziffer 5 dieses Acht-Punkte-Plans).
(2) Diese deutschen Juristen betonen, dass sich auch in Deutschland die allermeisten Asylbewerber rechtwidrig / illegal aufhalten; schon nur aufgrund der „Dublin-Bestimmungen“ (vgl. oben Ziffer 3 dieses Acht-Punkte-Plans).
(3) In Ziff. 2 seines Programms argumentiert dieser Rechtsanwalt deckungs- gleich mit der jüngst eingereichten Standesinitiative des Kantons Aargau: Sobald im Ausland Schutzzonen errichtet werden können, welche gesichert sind / gesichert werden können, so dürfen Asylbewerber / Migranten gemäss dem geltenden internationalen Recht dorthin gebracht werden (vgl. oben Ziffer 2 dieses Acht-Punkte-Plans). Die UNO hat zu kontrollieren resp. hat dafür zu sorgen, dass sie dort menschenwürdig betreut werden.
Interessant war für mich auch, dass mir gegenüber mein deutscher Kollege argumentierte, dass (auch) für Deutschland Flüchtlingslager im Ausland schon nur deshalb zulässig seien; weil praktisch immer „landesinterne Fluchtalternativen“ bestehen.
- Landesinterne Fluchtalternativen
Das kann ich nach fast 30 Jahren Bundespolitik / Tätigkeit in Strassburg in der Tat nur bestätigen. Bei allen Fällen, die ich in den letzten drei Jahrzehnten miterlebt habe, gab es immer „landesinterne Fluchtalternativen“, die „juristisch möglich“ waren.
7.1. Flucht aus der Osttürkei in die Westtürkei blieb möglich
Die Flüchtlingsproblematik gewann anfangs der 90er-Jahre schlagartig an Aktualität, als Kurden in grosser Zahl aus dem Osten der Türkei in die Schweiz flohen. So stellte sich damals die Frage, ob Kurden in der West-Türkei untergebracht werden können. Die damalige Schweizer Asyl-Rekurs-Kommission (ARK), die Vorgängerin des späteren Bundesverwaltungsgerichts, musste sich mit dieser Frage beschäftigen und den Kommissionen des Nationalrats Red und Antwort stehen. Resultat: Es zeigte sich, dass Kurden damals in gewissen Regionen der Türkei nicht bedroht waren.
7.2. Auch beim schrecklichen Balkan-Krieg: Landesinterne Fluchtalternativen
Ich war in den 90er-Jahren als damaliger FDP-Nationalrat des Kantons Aargau an vorderster Front dabei, als die FDP-Spitze während der Balkan-Kriege die Lösung befürwortete, für die Flüchtlinge vor Ort Hilfe zu leisten; man könne die in Schweiz geflüchteten sehr wohl in gewissen Regionen unterbringen. Die FDP protestiere damals dagegen, dass die Rücktransporte einfach gestoppt werden.
Am 12. Juli 1998 publizierte die FDP-Schweiz eine plakative Stellungnahme unter dem Titel „SCHUTZ FÜR BEDROHTE – ENGAGEMENT SUR PLACE VERSTÄRKEN“. Im Untertitel dieser Stellungnahme schrieb die Partei wörtlich: „Die FDP fordert kurzfristig verstärktes Angebot der Schweiz für humanitäre und logistische Hilfestellung vor Ort“. Niemand in der FDP machte damals geltend, es bestehe die rechtliche Pflicht, alle Flüchtlinge bei uns aufzunehmen.
7.3. Selbst bei offenen Kriegen wie in Syrien und Ukraine: Hilfe vor Ort möglich
Auch bei den heute aktuellen Kriegen zeigt sich, dass in der Praxis keine Fälle vorkommen, bei denen keine „landesinternen Fluchtalternative“ gegeben ist (oder zumindest Hilfe nahe der Landesgrenze). Schon deshalb kann es keine völkerrechtliche Pflicht geben, unlimitiert Menschen in der Schweiz aufzunehmen:
Von der Ukraine war oben schon die Rede (Ziff. 2). Menschen könnten aus den umkämpften Ost-Regionen Donezk und Luhansk in die West-Ukraine gebracht werden, z.B. ins Grenzgebiet zu Polen. In Syrien war Aleppo umkämpft, gleichzeitig ging in der Hauptstadt Damaskus das Leben normal weiter (ebenso in anderen Landesgegenden). In solchen Fällen würde es nicht einmal ein „Übernahme-Abkommen“ mit einem Drittstaat brauchen. Ein „Rücktransport-Abkommen“ zwischen der Schweiz und dem betreffenden Herkunftsland würde rechtlich gesehen genügen.
- Andere Länder fordern / praktizieren Rückschaffung und „Hilfe vor Ort“
In mehr und mehr Ländern gelangt(e) man zur Auffassung, dass es nicht haltbar ist, einen „rechtlichen Anspruch im ausgewählten Land“ zu bejahen. Mehr und mehr Länder gelangen zur Überzeugung, dass Flüchtlings-Zentren im Ausland legal sind.
8.1. Das Beispiel Australien
Das älteste Beispiel (Australien) zeigt exemplarisch, dass Flüchtlingszentren im Ausland schon früh als völkerrechtskonform betrachtet wurden. Australien verfügte 2013 – vor mehr als zehn Jahren – einen generellen Aufnahmestopp für Bootsflüchtlinge. Seit 2013 werden die ankommenden Menschen (viele Boots-Flüchtlinge) in Zentren nach Nauru oder nach Papua Neuguinea gebracht, wo sie einquartiert wurden. Sowohl Nauru wie Papua Neuguinea sind selbständige Länder und UNO-Mitglieder. Es handelt sich also auch hier rechtlich gesehen ganz klar um „Flüchtlingszentren im Ausland“, die auch von den Vereinten Nationen als „UNO-Rechts-konform“ taxiert worden sind (andernfalls hätte die UNO längst eingreifen müssen).
8.2. Das Beispiel Italien
Ich hatte das Privileg, vom italienischen Justiz-Minister zu einem Gespräch unter vier Augen eingeladen zu werden (ein „Minister“ in Italien entspricht einem Bundesrat bei uns). Ich fuhr zu ihm und konnte mit ihm nicht nur die Möglichkeit der besseren Zusammenarbeit im Flüchtlingswesen, sondern auch eine solche beim Thema „Strafvollzug im Ausland“ besprechen, vor allem auch eine Zusammenarbeit mit Kosovo. Zu meiner Überraschung erklärte mir der Minister, mit Albanien gäbe es bereits eine gewisse Kooperation. Er würde sich freuen, wenn auch die Schweiz an diesem Projekt mitmachen könnte. Die Schweiz zeigte meines Wissens leider kein Interesse (ich bin seit 2019 nicht mehr Mitglied des Nationalrats).
8.3. Das Beispiel Dänemark
Interessanterweise war es in Dänemark eine „Links-Regierung“, die den Gedanken „Hilfe vor Ort“ aufnahm. Das „Aushängeschild“ dieser Politik war Mette Frederiksen, die ab 28. Juni 2015 Vorsitzende der „Socialdemokraterne“ sowie ab 27. Juni 2019 Ministerpräsidentin Dänemarks war. Sie forderte gegenüber Migranten eine sehr restriktive Haltung und setzte für Dänemark das unmissverständliche Ziel „Null Zuwanderung!“ Der Integrationsminister Dänemarks, Mattias Tesfaye, Sohn einer Dänin und eines äthiopischen Migranten, unterstützte sie vollumfänglich.
Mette Frederiksen fordert(e) „Repatriierung statt Integration“ (also Rückschaffung statt Einfügung in die dänische Gesellschaft). Als allein-erziehende Mutter sagte sie, man müsse „Asylbewerber nach Ruanda fliegen lassen und dort unterbringen“. Deren Zuwanderung „gefährdet den Sozialstaat und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir müssen aufpassen, dass nicht zu viele in unser Land kommen“.
8.4. Das Beispiel Österreich
Mit unüberbietbarer Klarheit äusserte sich auch Herbert Kickl als damaliger Bundesminister Österreichs (Innenminister 2017 bis 2019). Er forderte eine Politik, bei der die klare Botschaft übermittelt werde, Migranten würden zurückgeschickt. Wörtlich schrieb er, „unser Verhalten entfaltet eine enorme Magnetwirkung und massiven zusätzlichen Druck auf unsere Grenzen. Alle, die mehrere sichere Länder durchquert haben, in denen sie längst einen Asylantrag hätten stellen können, sind rechtlich gesehen illegale Einwanderer. Der Antrag ist dort zu stellen, und so ist es in der Genfer Flüchtlingskonvention gedacht, wo man den ersten sicheren Punkt erreicht hat. Sich über Hunderte und Tausende von Kilometern dorthin zu begeben, wo es ökonomisch am günstigsten ist, hat mit dem Asylgedanken und der Genfer Flüchtlingskonvention nichts zu tun. Es ist dringend notwendig, rechtlich die Begriffe zu entwirren und Ordnung ins Chaos zu bringen. In der politischen und medialen Diskussion wird jeder Migrant zum Flüchtling erklärt.“
Bemerkenswert ist, dass in Österreich – neben dem zuständigen Minister Kickl – sogar die politisch links stehende SPÖ (die sozial-demokratische Partei Österreichs) Verfahrenszentren im Ausland für rechtlich möglich, ja sogar notwendig, hält. In ihrem „Aktionsprogramm“ für 2023 schreibt sie: „Verfahrenszentren ausserhalb der EU sind die einzig vernünftige Lösung, um (1) Leid zu verhindern, (2) kriminellen Schleppern das Handwerk zu legen und (3) die Kontrolle darüber zu erlangen, wer europäischen Boden betritt und wer nicht.“
- Auffallend viele links stehende Politikerinnen und Politiker
Auffallend ist auch, dass nicht nur Parteien, sondern auch viele „politisch links“ stehende Politikerinnen und Politiker sagen, trotz Unterzeichnung der Genfer-Flüchtlings-Konvention seien Flüchtlingslager im Ausland rechtlich sehr wohl möglich:
9.1. Der bekannte holländische Soziologe Ruud Koopmans
Der Soziologe Ruud Koopmans, der sich als ehem. Mitglied der grünen Partei der Niederlande in „Insider-Kreisen“ den Ruf als Experte des internationalen Asylrechts geschaffen hat, nannte ausdrücklich Kanada als Vorbild. 2016 gründete die kanadische Regierung zusammen mit einer Reihe gemeinnütziger Organisationen und den Vereinten Nationen die „Global Refugee Sponsorship Initiative“ (GRSI). Diese Initiative zielt darauf ab, das Modell von privaten Flüchtlingspatenschaften in anderen Ländern zu verbreiten, um mit Hilfe von Privaten möglichst effizient „vor Ort“ zu helfen. Koopmans schreibt: „Es steht nirgends im internationalen Flüchtlingsrecht, dass es ein Recht gibt, sich das Land auszuwählen, in dem man Schutz bekommt. Es braucht daher Abkommen mit Drittstaaten, damit die Menschen auch in Ländern wie Tunesien, Albanien, Marokko oder Senegal Schutz erhalten“.
9.2. Der deutsche Ex-SPD-Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine
Der 78-jährige Oskar Lafontaine gehört seit fünfzig Jahren zu Deutschlands bekanntesten Linken (er war 1990 Kanzlerkandidat der SPD und ab 1998 Chef des Finanzministeriums unter Bundeskanzler Gerhard Schröder). Er sagte wörtlich: „Die grossen Mittel, die Deutschland für die Flüchtlingshilfe bereitstellt, sollten möglichst vielen Menschen zu Gute kommen. Wenn wir etwa den überwiegenden Teil des Geldes, das wir für die 2 Millionen aufwenden, die in den letzten Jahren hierhergekommen sind, einsetzen würden, um in Lagern vor Ort zu helfen, könnten wir die Lebensverhältnisse von zwanzig Millionen Flüchtlingen verbessern.“
9.3. Die deutsche Spitzenpolitikerin Sarah Wagenknecht
Noch zu viel höheren Zahlen kommt die berühmte deutsche Spitzen-Politikerin Sarah Wagenknecht (Vorsitzende der Fraktion „die Linke“ im deutschen Bundestag). Auch sie stuft „Hilfe vor Ort“ als rechtlich zulässig ein; in ihrem neuen Buch rechnet sie sogar mit dem Faktor 100: „Pro ausgegebenem Euro wird eine 100-fach effizientere Hilfe bewirkt, wenn das Geld nahe des Krisengebiets eingesetzt wird.“
10. Entwicklung in der Schweiz, höhere Zuwanderung als überall sonst
Interessanterweise war es in meinem „Betrachtungshorizont“ von 28 Jahren im Nationalrat die damalige CVP-Bundesrätin Ruth Metzler, die sich am Wirksamsten für die Rückschaffung abgewiesener Asylbewerber eingesetzt hat.
10.1. Das „Projekt Bundesrätin Metzler in Senegal“
Ruth Metzler hat vor 20 Jahren mit Hilfe ihrer Chefbeamten ein Abkommen mit Senegal ausgehandelt. Zitiert sei aus der NZZ vom 8.1.2003: „Nach Problemen und Verzögerungen ist das Transitabkommen für die Rückführung abgewiesener Asylbewerber zwischen der Schweiz und Senegal doch noch zustande gekommen. Der Vertrag wurde am Mittwochabend in Dakar unterzeichnet. Das Abkommen sieht vor, dass von der Schweiz abgewiesene Asylbewerber über das Transitland Senegal in verschiedene afrikanische Staaten zurückgeführt werden können. Die Unterzeichnung war zunächst wegen Widerstand im senegalesischen Parlament verschoben worden. Am späten Abend kam die Unterzeichnung aber doch noch zu Stande, wie der Sprecher des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), Dominique Boillat, bekannt gab.“
10.2. Standesinitiative des Kantons Aargau: Klare Mehrheit für „Hilfe vor Ort“
Dass hoffentlich doch ein Umdenken Richtung „Hilfe vor Ort“ stattfindet, zeigt die klare Mehrheit des Aargauer Parlaments (82:50 Stimmen), die vom Bund eine Richtungs-Änderung in der Asylpolitik Richtung „Hilfe vor Ort “ forderte.zahlreiche ausgewiesene Juristen, die Mitglieder des aargauischen Grossen Rats sind, befürworteten die Initiative und zeigten damit, dass sie „Hilfe vor Ort“ für völkerrechtskonform halten; darunter der heutige für das Asylwesen zuständige Regierungsrat, der Jurist ist. Der Text von „Hilfe vor Ort “ ist weitgehend identisch mit der aargauischen Standesinitiative. Zitat (in kursiv) “.
Der Kanton Aargau fordert den Bund dazu auf, durch eine Änderung der Asylpolitik dafür zu sorgen, dass die Schweiz den an Leib und Leben bedrohten Flüchtlingen möglichst nahe den Herkunftsländern hilft und dafür Anreize konsequent abbaut, welche Schleppern ein blühendes Geschäft mit lebensgefährlichen Reisen ermöglicht. Hunderttausende Menschen sind in Richtung Europa unterwegs auf der Suche nach einem besseren Leben. Es gilt zu beachten, dass es sich hier nicht um eine Flüchtlingswelle, sondern um eine veritable Völkerwanderung handelt. Das Schlepperwesen ist inzwischen ähnlich lukrativ wie der Drogen- und Menschenhandel. Es ist angesichts dieser Tatsachen nötig, dieser Völkerwanderung entgegenzuhalten. Für die Schweiz heisst dies:
- Hilfe vor Ort leisten, das bedeutet: möglichst nahe der Herkunftsländer in ihrem angestammten Kulturkreis Hilfe leisten, damit die echten Flüchtlinge Hilfe bekommen und eine Zuflucht finden – so wird den Schleppern das Geschäft lahmgelegt und den wirklich Bedürftigen schnell und ohne den Strapazen einer langen Reise geholfen!
b. Die Hilfe vor Ort lässt sich mit den Geldern finanzieren, die wir gegenüber heute für die Betreuung der Asylanten bei uns einsparen, und mit Entwicklungshilfegeldern, die wir Staaten nicht mehr bezahlen, die sich nicht kooperativ verhalten» (Ende Zitat) .
10.3. Vorstoss Damian Müller im Ständerat
Am 5. Juni 2023 hiess der Ständerat mit 20:18 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) eine Motion von Ständerat Damian Müller (FDP Luzern) gut, die ein Pilotprojekt fordert, abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea in ein Drittland zu bringen, welches dafür von der Schweiz entschädigt wird. Damit zeigt(e) nun auch der Ständerat, dass er Rückschaffungen und „Hilfe vor Ort“ für legal hält. Es wird sich zeigen, ob, wann und wie solche Projekte, wie sie Ständerat Damian Müller vorschweben, in Zukunft ausgehandelt / umgesetzt werden können. Überall wären menschenwürdige Projekte möglich, die nur einen Bruchteil der astronomischen Kosten ausmachen, die wir heute für unser Asylwesen ausgeben.
11. Grossartige Angebote aus Marokko und Ägypten
Erstaunlich, wie wenig in der Schweiz publik gemacht wurde, wie kooperativ gewisse Länder bei der Entgegennahme von Flüchtlingen wären, was gleichzeitig zeigt, dass Flüchtlingszentren im Ausland bei gutem Willen sehr wohl rechtlich möglich wären.
11.1. Erstaunliches „Angebot Nidegger – Marokko“
Der Genfer Yves Nidegger war bis vor wenigen Monaten Mitglied des Nationalrats. Weil er wusste, was in der Vergangenheit – z.B. im Falle von Senegal – erreicht worden war (vgl. das obige Beispiel der damaligen Bundesrätin Ruth Metzler; Ziff. 10.1.), nahm er Kontakt mit den Behörden in Marokko auf, die für die Krone unterstehenden Grundstücke zuständig sind.
Einerseits ist erstaunlich, was Yves Nidegger aushandeln konnte; andererseits ist mehr als erstaunlich, wie wenig dies in der Schweizer Öffentlichkeit bekannt wurde: Das Projekt war, den Genfer Behörden die Verwaltung eines kleines Territoriums
am südlichen Mittelmeer zu übertragen. Aus Genf hätten Asylbewerber auf dieses „territoire administrative“ in Marokko gebracht werden können, ohne dass sie rechtlich gesehen Schweizer Territorium hätten verlassen müssen.
Die Gespräche von Nationalrat Nidegger mit dem marokkanischen Königshaus waren schon so weit gediehen, dass konkret darüber diskutiert wurde, wie gross die Unterkünfte gebaut werde sollten (für die marokkanische Bauindustrie wären die Projekte vorteilhaft gewesen). Es ist unverständlich, dass man von Seiten der Schweiz / des Kantons Genf nicht das geringste Interesse an diesem weltweit einmaligen Projekt von „geschenktem Land“ zeigte. Das dieses Konstrukt völkerrechtlich respektive juristisch gesehen legal gewesen wäre, ist völlig klar.
11.2. Das grossartige Angebot des Milliardärs Samih Sawiris in Ägypten
Ein konkretes Beispiel für enorm effiziente „Hilfe vor Ort“ ist / war auch die Offerte des in der Schweiz gut bekannten ägyptischen Geschäftsmannes Samih Sawiris, welcher der Schweiz anbot, an einem äusserst sicheren Ort in Ägypten (in Sichtweite der Pyramiden von Gizeh) ein vergleichsweise geradezu „luxuriöses“ Zentrum für Flüchtlinge zu bauen. Dort würde er insbesondere solche aus der Schweiz aufnehmen; wenn unser Land bereit wäre, einen gewissen finanziellen Beitrag zu leisten.
Zitiert sei die Nachrichtenagentur Keystone SDA vom 9. Okt. 2016: „Der Investor Samih Sawiris möchte eine Stadt bauen, um Flüchtlingen eine Alternative zu bieten. Er hofft für sein Projekt auch aus Geld aus der Schweiz. Er sagte: „Ich bin immer noch überzeugt, dass es für alle das Beste ist, den Menschen in der Region eine Zukunft zu bieten“. Als Vorbild nennt er Haram City – eine Stadt, die er bei Kairo aufgebaut hat. 70’000 Menschen leben dort bereits.“
Sawiris fährt fort: Eine Wohnung würde 20’000 Euro kosten. Eine syrische Familie wäre damit sehr zufrieden. Vor längerer Zeit habe er vorgeschlagen, in Syrien an der Grenze zur Türkei eine solche Stadt zu bauen. „Die Türken waren sogar einverstanden, sie zu beschützen. Aber Europa hatte kein Interesse“. Dann machte Sawiris ein konkretes Angebot an die Schweiz. Die SDA zitierte Sawiris: „Warum nicht auch Flüchtlinge, die jetzt in der Schweiz sind? Das würde die Schweiz einen Bruchteil von dem kosten, was sie hier kosten. Er selbst wolle auf seinen Gewinn verzichten“.
Beschämend, dass man sagen muss, nicht nur „Europa hatte kein Interesse“, sondern auch „die Schweiz hatte kein Interesse! “ Das Einverständnis von Ägypten lag vor; rechtlich gesehen war somit eine Rückschaffung möglich. Ich fuhr Herrn Sawiris von Andermatt nach Bern und nahm am Gespräch teil, das ich mit höchsten Beamten organisieren konnte. Sawiris erhielt vom Bundesrat nicht einmal Antwort…
12. Identische Initiative bereits einmal bewilligt
Und vielleicht der klarste Beweis, dass die Initiative „Hilfe vor Ort“ rechtlich zulässig ist: Sie wurde bereits einmal mit identischem Text eingereicht, scheiterte aber an der „100‘000 Unterschriften-Hürde“ (v.a. wegen Corona). Auch damals musste – wie immer – die Bundeskanzlei prüfen, ob der Initiativ-Text rechtlich gesehen einwandfrei sei. Die zuständigen Experten bejahten dies.
III. Fazit: Flüchtlingszentren im Ausland rechtlich möglich
Nach den fürchterlichen Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs entstand 1949 die Flüchtlingskonvention (= „Genfer Konvention“). Sie war geprägt von einer Zeit, als es aus offensichtlichen Gründen unmöglich war, Flüchtlingen „vor Ort“ zu helfen: Niemand hätte in Nazideutschland zu Gunsten von Flüchtlingen intervenieren können.
Heute sind die Verhältnisse völlig anders. Alle Beispiele zeigen: Immer kann in der Nähe des Krisengebiets geholfen werden. Es ist in keiner Art und Weise haltbar, die Flüchtlingskonvention heute juristisch so auszulegen, dass weltweit jedermann einen Rechtsanspruch erwirken kann, faktisch für immer im Land seiner Wahl zu bleiben, wenn er dort ein Asylgesuch stellt. Ein echter Flüchtling ist dankbar, dass er Schutz findet; wo, ist ihm zweitrangig. Es ist grotesk, von einem kleinen, (noch) wohlhabenden Land aufgrund der „Genfer Flüchtlings-Konvention“ zu verlangen, unbegrenzt Asylbewerber aufzunehmen.
der Nähe des Krisengebiets geholfen werden. Es ist in keiner Art und Weise haltbar, die Flüchtlingskonvention heute juristisch so auszulegen, dass weltweit jedermann einen Rechtsanspruch erwirken kann, faktisch für immer im Land seiner Wahl zu bleiben, wenn er dort ein Asylgesuch stellt. Ein echter Flüchtling ist dankbar, dass er Schutz findet; wo, ist ihm zweitrangig. Es ist grotesk, von einem kleinen, (noch) wohlhabenden Land aufgrund der „Genfer Flüchtlings-Konvention“ zu verlangen, unbegrenzt Asylbewerber aufzunehmen.
alt-Nationalrat Luzi Stamm; Ende September 2023
Abschliessend ist es interessant, sich die Bilder der luxuriösen Zeltlager anzusehen, die Jahr für Jahr Hunderttausende, wenn nicht Millionen von Pilgern während dem heiligen Islam-Fest Haddsch nach Mekka beherbergen. Diese temporären Einrichtungen erstrecken sich über mehrere Kilometer und erfordern einen enormen logistischen Aufwand, welcher den Luxus sehr stark erhöht. Die Zelte bestehen aus feuerbeständigen Materialien und sind klimatisiert, um den Pilgern unter extremen Wüstenbedingungen Komfort zu bieten. Zudem sind sie mit Lautsprechern, Thermometern und Rauchmeldern ausgestattet, um die Sicherheit der Bewohner zu erhöhen.
Die Organisation dieser Lager ist extrem beeindruckend, diese Infrastruktur kann bis zu drei Millionen Menschen gleichzeitig auf höchstem Niveau beherbergen.
Obwohl temporär eingerichtet, bieten diese Lager für die Besucher deutlich bessere Bedingungen, als diese zu Hause an ihrem “nomalen Wohnsitz” vorfinden.
Wer solche Luxus-Unterkünfte mit objektiven Augen würdigt, kann doch wirklich nicht argumentieren, dass es gegen internationales Recht verstossen würde, in sicheren Ländern Asylbewer in solchen Unterkünften unterzubringen. Objektiv gesehen würden solche Zeltlager würdigere Bedingungen bieten als alle Asylunterkünfte in Europa. Sie wären in extremem Masse menschenwürdig. Menschen dorthin zu bringen, kann niemals der Genfer Konvention widersprechen (d.h. juristisch ausgedrückt menschenrechtswidrig sein).
Alt-Nationalrat Luzi Stamm, Ende September 2023
Volksinitiative „Hilfe vor Ort“ (Beitrag Nr. 3)
Wir betreiben eine mörderische Asyl-Politik !!
Unser Asyl-System hat nichts mehr mit Menschlichkeit zu tun. Wir lassen die Menschen, die weltweit in unvorstellbarer Weise unter die Räder geraten, im Stich. Wir verschleudern stattdessen für unser Asylwesen astronomisch hohe 20 Milliarden Franken (Fr. 20’000’000’000) aus; dies Jahr für Jahr (Ziff. 11)!
Selbst die Direktorin des UNICEF (Kinderhilfswerk der UNO) bezeichnete unser Asylwesen als skandalös (unten Ziff. 1), man würde lieber nahe der Krisengebiete „vor Ort“ helfen. Es ist beschämend, wie die Schweiz geradezu kümmerlich bei Erdbeben (z.B. Türkei) oder Überschwemmungen (Libyen) geholfen hat (Ziff. 2). Wir reduzieren sogar die Unterstützung für das internationale Rote Kreuz IKRK, weil dazu angeblich das Geld fehlt (Ziff. 3). Absurder geht es kaum!
Aus Bundesbern erhalten wir völlig falsche Zahlen. Das heisst nicht, dass wir bewusst angelogen werden. Aber woher sollte man in den Bundesämtern die Kosten kennen, die von Zehntausenden von Asylbewerbern im Gesundheitswesen (via Krankenkassenprämien bezahlt!), im Schulwesen, im Justizwesen etc. verursacht werden (Ziff. 4)?
Die Zuwanderung der Asylbewerber steigt und steigt (Ziff. 5). Sogar „Ausgewiesene“ können bleiben! In den 90er-Jahren unterbreitete der Bundesrat dem Parlament grotesk falsche Prognosen, es würden pro Jahr nur noch ca. 200 kommen (nämlich die direkt von ausserhalb der Schengen-Staaten Eingeflogenen). 2022 kamen aber 500 mal mehr, nämlich 24‘511 und 74‘959 Ukrainer, also 99‘470!
In erschreckendem Ausmasse bringen professionelle Schlepper die Migranten zu uns, pro Fall verdienen sie rund Fr. 5’000.00 (Ziff. 6). Das heutige System basiert in erschreckendem Masse auf Betrug (Ziff. 7). Alternativen wären auf jeden Fall möglich (Ziff. 8). Mit dem heutigen System sind selbst wohlhabende Länder überfordert (vgl. die Beispiele aus Schweden (Malmö), Deutschland (Berlin) oder Frankreich (Paris), Ziff. 9). Wenn wir unser System nicht ändern, wird auch die Schweiz in den Problemen versinken (Ziff. 10). Beispielhaft sei auf die Zuwanderung aus Kosovo (Ziff. 10.1), Eritrea (Ziff. 10.2), Afghanistan (Ziff. 10.3) und Nigeria (Ziff. 10.4) verwiesen.
Unser Asylsystem ist im wahrsten Sinne des Wortes tödlich / mörderisch geworden: Es kostet wegen seiner „Sog-Wirkung“ Zehntausenden von Menschen das Leben, die das Mittelmeer zu überqueren versuchen und dabei ertrinken oder die auf dem Weg dorthin sterben respektive getötet werden. Die eingereichte Volksinitiative „Keine 10-Millionen-Schweiz“ löst die Probleme leider nicht. Ohne die Initiative „Hilfe vor Ort“ bleibt unser Asylwesen chaotisch (Ziff. 12 bis 15).
Fazit: Unendlich viel menschlicher wäre es, mit diesen unglaublichen Geldern „vor Ort“ zu helfen; das heisst in der Nähe der Krisengebiete, wo jeder eingesetzte Franken unvergleichbar mehr Hilfe und Menschlichkeit bringen würde.
1. UNICEF Spitzenbeamtin: „Skandalöse Asyl-Politik Europas“
Ich führte im Bundeshaus ein Gespräch mit der Direktorin des Uno-Kinderhilfswerks UNICEF. Sie hatte in ihrer Vergangenheit hohe Positionen in der US-Regierung inne gehabt. Plötzlich sagte sie, die Asylpolitik Westeuropas sei ihres Erachtens skandalös. Ich traute meinen Ohren kaum. Sass da wirklich eine Amerikanerin, die den Ruf hatte, im Vergleich zu mir politisch eher „links-stehend“ zu sein, die unsere Asyl-Politik stark kritisierte?! Als sie mein grosses Erstaunen erkannte, erklärte sie:
„Wir haben im Libanon entlang der syrischen Grenze Flüchtlingslager, wo die Menschen aus dem zerbombten Aleppo ankommen. Die Menschen kommen mit schwersten Verbrennungen, mit abgeschossenen Armen, mit entstellten Gesichtern. Und uns fehlen Medikamente, Blutkonserven und vor allem die Ärzte. Bei euch in Europa aber sitzen mehr als 20‘000 syrische Ärzte untätig in den Asylheimen“. Ich war schockiert; aber ich wusste natürlich, dass sie Recht hat.
Spontan sicherte ich ihr zu, dass ich – solange ich lebe – alles in meiner Macht Stehende tun werde, dies zu ändern. Ich würde versuchen, 100’000 Unterschriften für die Initiative «Hilfe vor Ort» zu sammeln. Ich selbst würde mich seit Jahren masslos darüber ärgern, wie in unserem Asylwesen unvorstellbare Gelder „verlocht“ werden.
- Beschämend kümmerliche Hilfe bei Erdbeben und Flutkatastrophen
Einige Monate später führte ich ein Gespräch mit einem Botschafter, der unser Land heftig kritisierte: Die Schweiz habe nach der jüngsten Erdbeben-Katastrophe in der Türkei und in Syrien viel zu wenig geholfen. In der Tat; unsere Hilfe war geradezu kümmerlich. Dasselbe gilt auch in Libyen nach den riesigen Überschwemmungen (mit ca. 10‘000 Toten) und dem Erdbeben in Marokko (mit über 3‘000 Toten), wo man via „Rotem Halbmond“, der Parallel-Organisation zum Roten Kreuz, hätte helfen können. Und gleichzeitig streichen wir Gelder für das Rote Kreuz?! Soeben haben wir die für 2023 geplanten 2,8 Milliarden auf 2,45 Mrd. gekürzt: Eine Streichung von 1‘800 Stellen und die Schliessung von 26 IKRK-Niederlassungen (von heute 350).
Stellen Sie sich vor, Sie sitzen neben Ihrem eingestürzten Haus und hören die Hilferufe Ihrer Angehörigen schwächer und schwächer werden! In dieser Situation befanden sich nach dem Erdbeben in der Türkei Zehntausende, wenn nicht gar Hunderttausende von Menschen. Registriert wurden nach diesem Beben „mindestens 59’259 Todesopfer, davon 50’783 in der Türkei und 8’476 in Syrien“.
Die Schweiz schickte insgesamt 110 Helferinnen und Helfer in die Türkei; die zweite Gruppe davon erst nach fünf (!) Tagen; darunter – wie die „Schweizer Illustrierte“ überschwänglich lobte – Psychologen. Im Klartext: Wir schickten weder Helikopter noch Baumaschinen, welche Trümmer hätten wegräumen können, sondern teilweise Leute, um die Betroffenen zu trösten. 110 Helfer bei einem betroffenen Gebiet mit einem Umkreis von 400 Kilometern! Nach Syrien schickten wir gar niemanden…
- Kein Geld für das IKRK, wohl aber 20 Mrd. pro Jahr für das Asylwesen ?!
Wie bereits im Vorspann angesprochen: Wie sollen die Statistiker in Bern die wahren Kosten beurteilen können, die im Schulwesen durch die Einreise von Familien entstehen, wenn diese Asylanträge stellen? Dies schon nur aus folgendem Grund: Zwischen den Gemeinden und den Kantonen findet kein Zahlenaustausch statt; niemand in Bern kann berechnen, was das Schulwesen schweizweit kostet. Ganz zu schweigen vom Absinken des Bildungs-Niveaus aufgrund der Zuwanderung von – modern genannt – „bildungs-fernen“ Familien; diese Kosten sind ohnehin nicht berechenbar.
Oder wie sollen die Kosten des Gesundheitswesens berechnet werden, wenn diesbezüglich nicht einmal elementarste Statistiken existieren und die verursachten Milliarden-Kosten via Krankenkassenprämien den Schweizerinnen und Schweizern aufgebürdet werden? Eine separate „Asylbewerber-Krankenkasse“, die wenigstens ansatzweise Transparenz geboten hätte, lehnte das Bundes-Parlament ab. Beispiele wie z.B. der Transfer von dementen Personen aus der Ukraine in unsere Pflegeheime werden aufgrund der komplizierten Zahlungspflicht Bund / Kantone / Gemeinden nicht sauber ausgewiesen; sie sind jedoch unvorstellbar hoch.
Ein wichtiger Punkt ist zudem, dass Eingebürgerte aus der Asyl-Statistik fallen, auch wenn sie ihr Leben lang unserem Sozialsystem zur Last fallen. Ein Luzerner CVP-Regierungsrat berechnete, dass jeder Asylbewerber, der als 25-Jähriger zu uns kommt und nie eine Stelle antritt, schon nur bis zum Eintritt ins Pensionsalter mehr als eine Million Franken kostet. Dabei ist die Phase im Pensionsalter, in dem noch viel höhere Kosten entstehen (von Ergänzungsleistungen bis zu den enormen Kosten von Alters- und Pflegeheimen) noch gar nicht miteinbezogen!
Ich habe – analog zur vorliegenden Schrift – in meinem Beitrag Nr. 1 mit dem Titel „astronomische Kosten des Asyl-Systems: 20 Milliarden Franken pro Jahr“ die Kosten unseres Asylwesens detailliert analysiert. Aus dem Jahr 2012 stammt eine Berechnung eines Nationalratskollegen von mir, dem damals besten Kenner des Asylwesens. Er kam bei seiner detaillierten Berechnung auf über 7 Mrd. Franken (Fr. 7‘132‘000‘000 pro Jahr). Zu betonen ist, dass damals von Seiten Bundesberns nie Kritik an dieser Zahl erhoben wurde. Seither stiegen die Zahlen enorm – vor allem 2022 – und kostet uns das Asylwesen heute mit Sicherheit das Dreifache, das heisst Jahr für Jahr ca. Fr. 20‘000‘000‘000.
- Der Bundesrat stellte eine andere Politik in Aussicht – krasse Fehlprognosen
In den 90er-Jahren war ich Mitglied der Rechtskommission des Nationalrats respektive der Kommission, in welcher die „Bilateralen I“ und die „Bilateralen II“ behandelt wurden, also die Verträge, die wir mit der EU abschlossen; darunter das Personenverkehrs-Abkommen und das „Schengen-Dublin-Abkommen“.
Die Zusicherungen, die uns der Bundesrat in jenem Rahmen gab, waren – höflich ausgedrückt – krass falsch. Es wurde uns zugesichert, dass bei einem Beitritt zu „Schengen-Dublin“ künftig nur noch ganz wenige Asylgesuche behandelt würden – nämlich diejenigen, bei denen Asylbewerber von ausserhalb des Schengen-Raums direkt in die Schweiz fliegen. Das wären – man höre und staune – nur ca. 200 Personen, die direkt in Zürich-Kloten, Genf-Cointrin oder Basel-Mulhouse landen.
Statt den uns unterbreiteten Prognosen sprang in Tat und Wahrheit die Zahl der Asyl-Verfahren, die in der Schweiz abgewickelt wurden, nach Abschluss der „Bilateralen II“, die „Schengen/Dublin“ beinhalteten, innert kurzer Zeit massiv nach oben; nämlich auf jährlich ca. 40‘000. Letztes Jahr kamen gar 99‘470 Asylanten. Im Klartext: Wir nahmen 500 x mehr auf, als uns vom Bundesrat zugesichert worden war. Das Versprechen, dass Asylbewerber, die an der Schweizer Grenze erscheinen, in denjenigen Staat zurückgeführt werden, wo sie den „Schengenraum“ betreten haben (d.h. in dasjenige Land, wo sie einen Asylantrag hätten stellen können), erwies sich als leere Floskel.
Völlig auf den Kopf gestellt wurden die damaligen Zusicherungen nun 2022 durch den „Schutzstatus S“, den der Bundesrat für die Ukrainer eingeführt hat. Dass den Menschen in der Ukraine möglichst effizient geholfen werden sollte, steht ausser Zweifel. Aber das ist auch „vor Ort“ möglich, wie auch der jüngste Besuch von Bundesrat Cassis in der Ukraine gezeigt hat. Ein grossartiges Beispiel ist auch die vom Arzt Adrian Müller gegründete Organisation Swiss UAid, mit welcher Spital-Einrichtungen in die Ukraine geliefert werden. Statt Hilfe vor Ort zu leisten, hat der Bundesrat jedoch mit dem „Schutzstatus S“ einen „Freipass“ selbst für solche Ukrainer eingeführt, die sich längst in sicheren Drittstaaten wie Polen befunden haben. Sie alle erhielten einen sofortigen Rechtsanspruch, bei uns aufgenommen zu werden; sogar ohne eigentliche Asylverfahren.
Eine Absurdität am Rande: Die Ukrainer können sich mit 63, die Ukrainerinnen mit 62 bei der AHV anmelden; dann müssen die Wohnsitz-Gemeinden rückwirkend fünf Jahre die AHV-Beiträge einbezahlen. Die Ukrainerinnen / Ukrainer erhalten dann zwar „nur“ eine AHV-Minimal-Rente, diese aber lebenslang.
Und noch ein Detail am Rande: Das Bundesgericht hat verfügt, dass Kinderrenten auch ins Ausland überwiesen werden müssen. Dies, auch wenn sie dort – wegen den viel tieferen Lebenshaltungskosten – massiv mehr Wert sind und auch wenn realistisch gesehen nie überprüft werden kann, ob diese Kinder überhaupt existieren und ob sie von den behaupteten Eltern stammen – respektive ob es sich bei den vorgelegten Papieren um „Gefälligkeitsgutachten“ oder Fälschungen handelt.
- Die Zahlen der „Asylanten“ steigen und steigen
Das Jahr 2022 brachte uns die höchste „Asyl-Zuwanderung“ aller Zeiten. Es wurden wie erwähnt 24‘511 „normale“ Asylgesuche gestellt; zusätzlich kamen unter dem geschaffenen Titel „Schutzstatus S“ 74‘959 Personen aus der Ukraine zu uns, die sich aufgrund des Beschlusses des Bundesrats nicht einmal mehr einem Asylverfahren unterziehen mussten. Das ergibt ein Total von fast genau 100‘000 (99‘470).
Der weitaus grösste Teil der Asylbewerber kann selbst dann in der Schweiz bleiben, wenn sie nicht nachweisen können, dass sie in der Heimat verfolgt werden. Sie können als „vorläufig Aufgenommene“ in der Schweiz bleiben, dies mit der Begründung, die Rückführung sei „unzumutbar“. Eine der grössten Aktionen von „vorläufigen Aufnahmen“ führte die Schweiz im Jahr 2000 durch, als rund 16‘000 Personen – vor allem aus Sri Lanka und Ex-Jugoslawien – aufgenommen wurden. Diese Personen blieben für immer hier. Von den seither (ab dem Jahr 2003) 100‘690 „vorläufig Aufgenommenen“ erhielten 31‘214 eine „Aufenthaltsbewilligung“ (Ausweis B), 5‘035 eine „Niederlassungsbewilligung“ (Ausweis C) und 7‘048 wurden sogar eingebürgert,. Nur in 800 Fällen wurde in 20 Jahren der Status „vorläufig Aufgenommene“ aberkannt. Dazu kommt: Selbst von denjenigen, die einen schnellen negativen Entscheid erhalten – einen sogenannten Nicht-Eintretens-Entscheid (NEE) – bleibt ein grosser Teil hier. Eigentlich ist klar, dass diese Leute keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten sollten. Trotzdem erhielten sie einfach „Nothilfe“ (so lautete der neu erfundene Name) und bezogen weiterhin medizinische Hilfe. Ende 2022 bezogen von ca. 2000 „Abgewiesenen“ über 90% noch immer „Nothilfe“.
Schon während meiner Zeit im Europarat hörte ich, wie die restriktive Asylpolitik Ungarns kritisiert wurde. Aber es muss doch zu denken geben, wenn Ungarn letztes Jahr nur gerade 60 Asylbewerber aufgenommen hat, die Schweiz hingegen 99‘470. Oder es muss zu denken geben, wenn ein Land wie Japan mit rund 125 Mio. Einwohnern meldet, es habe „60 Flüchtlinge aufgenommen, 43 davon sind im Gefängnis“. Das ist, wie wenn die Schweiz 4 Flüchtlinge aufgenommen hätte, 3 davon sitzen im Gefängnis.
Oder was soll man sagen, wenn China bekannt gibt, „seit Gründung der Volksrepublik China erhielten nur einige Hundert „ausgewählte“ Ausländer die Staatsbürgerschaft“? Wir hingegen bürgern Jahr für Jahr Zehntausende ein: Als ich 1991 in den Nationalrat gewählt wurde, wurden 4‘000 Einbürgerungen vorgenommen, heute sind es das Zehnfache (im Rekordjahr 2017 waren es 46‘060).
- Das Schlepperwesen
Durch meine Parlamentstätigkeit ergaben sich extrem interessante Gespräche mit hohen Politikerinnen und Politikern, höchsten Richtern und Botschafts-Angehörigen aus aller Welt. Die Gespräche zeigten mir während vieler Jahre auch die rechtlichen Probleme und die Missbräuche an der Asyl-Front. Insbesondere mein Gespräch mit dem italienischen Justiz-Minister zeigte mir, wie beim Transport über das Mittelmeer kriminelle Schlepperbanden mit mafiösen Strukturen das Sagen haben.
Man kann es leider drehen und wenden wie man will: Wenn man Flüchtlinge grosszügig aufnimmt und in unser Asyl-Wesen integriert, bewirkt man eine enorme Sogwirkung und spielt den geradezu mafiösen Schlepper-Banden in die Hand. Unzählige Familien in Afrika sammeln die für sie unglaubliche Summe von 5‘000 Dollar, die zur Zeit üblich ist, um ein Familienmitglied nach Europa schleusen zu können. Oder die Migranten werden zu uns geschleust und in der Folge gezwungen, die 5‘000 Dollar in die Heimat zu schicken – bei Nicht-Bezahlung ist die Familie in der Heimat bedroht. Dieses ganze Asyl-System ist eine zutiefst unmenschliche Politik, die zig-tausende von Menschen auf schreckliche Art und Weise in den Tod schickt; sie ertrinken im Mittelmeer oder sterben bereits auf dem Weg zum Mittelmeer, oft in Auffanglagern, in welchen unvorstellbare Verhältnisse (Stichwort Vergewaltigungen) herrschen. Die heutige Politik ist absolut unverantwortlich.
- Weit verbreiteter systematischer Betrug
Ich konnte auch mit unzähligen ausländischen Botschaftsangehörigen sprechen. Man lese, was der ehemalige deutsche Botschafter Volker Seitz über seine Zeit in Kamerun schrieb: „Die jungen Afrikaner sind gut informiert. Sie kennen die „Regeln“ von Landsleuten, die vor ihnen nach Europa kamen. Diese informieren über den Anspruch auf finanzielle (Sozial-) Leistungen. Sie wissen auch, dass Ausweisungsbescheide nicht vollstreckt werden können, wenn die Migranten ohne Papiere angekommen sind. (…) Gefälschte Dokumente waren zu meiner Zeit als Botschafter in Kamerun alltäglich und wurden von kamerunischen Behörden gerne dann toleriert, wenn die Fälschungen „nur“ bei ausländischen Vertretungen eingesetzt wurden. Auf einem bestimmten Markt in der Hauptstadt Jaunde kann man so ziemlich jede Urkunde kaufen; die Stadt Kumba in der Südwestprovinz ist dafür bekannt, dass dort Urkunden gefälscht werden“.
Man beachte im vorliegenden Zusammenhang, dass in den letzten Monaten auf vielen schweizerischen Sozialämtern mit Erstaunen festgestellt wurde, dass sich unter den Ukrainerinnen / Ukrainern, die sich aufgrund des neu geschaffenen Schutzstatus („S-Status“) überhaupt keinen Kontrollen unterziehen mussten, plötzlich auch verdächtig viele Afrikaner, Syrer, Afghanen etc. befinden. Dazu die sarkastische Frage: Sind die entsprechenden ukrainischen Pässe vielleicht gefälscht resp. von korrupten Beamten ausgestellt worden?
Man betrachte auch die Statistik bei den „unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern» („UMA“), die von ihren Familien oft als erste nach Europa geschickt werden; denn haben diese bei uns einmal Fuss gefasst, können sie früher oder später die Familie nachziehen. Abgesehen davon, dass bei diesen «UMAs» oft der Verdacht besteht, dass sie teilweise wesentlich älter sind, als dies aus dem angegebenen Geburtstag hervorgeht, ist „erstaunlich“: Im Jahr 2022 hatten von den 2‘877, die sich bei den Schweizer Behörden meldeten, 2‘748 ihren Pass / ihre Identitätskarte ganz einfach „verloren“; 95,4% konnten sich also nicht ausweisen; viele sagten sogar, sie wüssten nicht, aus welchem Land sie stammen !!
- Aufnahme bei uns wäre nicht notwendig; immer sind Alternativen möglich !
In meinem „Parallel-Beitrag“ zur vorliegenden Schrift unter dem Titel „Volksinitiative Hilfe vor Ort – juristisch zulässig, rechtlich umsetzbar“ habe ich weitere Beispiele aufgeführt, wie Länder wie Australien und Dänemark etc. vorgehen (Beitrag Nr. 2). Es ist ganz einfach nicht wahr, wenn behauptet wird, ein Land sei gemäss internationalem Völkerrecht verpflichtet, unlimitiert Asylbewerber auf dem eigenen Territorium aufzunehmen. Man stelle sich die Konsequenzen vor, was dies bei geschätzten 100 Millionen Flüchtlingen weltweit für die kleine Schweiz bedeuten würde.
Schon längst wäre es Aufgabe der UNO gewesen, eine systematische Hilfe für „an Leib und Leben bedrohten Menschen“ zu organisieren. So oder so kann keinesfalls von einem kleinen Land verlangt werden, ohne Limite Leute aufzunehmen, die geltend machen, verfolgt zu sein. Zusätzlich zu meiner eben erwähnten „Parallel-Schrift“ seien an dieser Stelle drei Punkte erwähnt (Ziff. 8.1. – 8.3). Zudem sei auf den erfreulichen „Vorstoss Damian Müller“ im Ständerat verwiesen (Ziff. 8.4.).
8.1. Kreuzfahrt-Schiffe
Seit 30 Jahren bringe ich überall, wo ich zu Wort komme / kam (auch bei den Kollegen im Europarat), den Vorschlag ein, dass Kreuzfahrt-Schiffe eingesetzt werden, auf denen Flüchtlinge in internationalen Gewässern problemlos und unbürokratisch aufgenommen und betreut werden könnten. Wenn man den Flüchtenden auf diesen Schiffen kein Bargeld geben würde, welches sie heimschicken können, kämen automatisch nur noch die echten Flüchtlinge, die Zahlen würden rapide sinken.
8.2. Bau von Flüchtlingszentren im Ausland wären kein Problem
Ich besuchte mit der Aussenpolitischen Kommission Flüchtlingslager unter anderem in Griechenland (Lesbos), Italien (Catania) und in Tunesien. Besonders das damals grösste Flüchtlingslager Europas in Catania / Sizilien beeindruckte mich. Zitiert sei aus dem damaligen Protokoll der Parlamentsdienste: „Eine Delegation der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates weilte vom 18. bis 23. Mai 2015 zu einem Informationsbesuch in Tunesien und Italien, in dessen Mittelpunkt das Thema Migration stand. In ausführlichen Gesprächen mit tunesischen und italienischen Parlamentsmitgliedern (und dem tunesischen Aussenminister) konnten aus erster Hand interessante Informationen über die reale Situation in den beiden Ländern gesammelt werden. Die Delegation erlebte das Landen von Flüchtlingen, die das Mittelmeer überquert hatten, und hatte Gelegenheit, im Empfangszentrum Mineo (Catania) mit Überlebenden des schweren Schiffbruchs im April zu sprechen. Die Delegation unterhielt sich auch eingehend mit den humanitären Helfern vor Ort.“
In diesem Zentrum Mineo / Catania waren in Spitzenzeiten 4‘100 Menschen untergebracht und betreut worden. Das Zentrum war ursprünglich für amerikanische Armee-Angehörige gedacht und wies dementsprechend – inklusive Sportplätze – eine sehr hohe Qualität auf. Meine Gespräche haben gezeigt: Hätte die Schweiz Italien damals angeboten, unmittelbar neben diesem bestehenden Zentrum ein identisches zu bauen (z.B. für weitere 4‘100 Flüchtlinge), um zurückgewiesene Asylbewerber aus der Schweiz aufzunehmen, hätte Italien dies mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit akzeptiert (sogar der italienische Justizminister machte mir gegenüber im persönlichen Gespräch entsprechende Bemerkungen).
8.3. Zeltstädte von unglaublich hoher Qualität
Sogar mit Zeltlagern könnte wirksam „vor Ort“ geholfen werden. Im Frühling 2023 projektierte die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni in Catania mit Hilfe des örtlichen Zivilschutzes, eine neue Zeltstadt, nachdem allein am Ostersonntag / Ostermontag mehr als 2‘000 „Bootsflüchtlinge“ in Lampedusa an Land gegangen waren.
Ein geradezu „luxuriöses Beispiel“: In Saudiarabien steht acht Kilometer östlich von Mekka (der heiligen Stadt der Moslems) auf einer Fläche von 20 Quadratkilometern eine „Zeltstadt“, wobei diese Bezeichnung in gewissem Sinne sogar eine Beleidigung darstellt, handelt es sich doch bei diesen „Zelten“ um 100‘000 Hightech-Unterkünften aus Fiberglas, beschichtet mit Teflon (zum Schutz vor Sonne und Feuern). Die Unterkünfte werden durch 100 km lange Wasserleitungen versorgt und verfügen über Strom, W-Lan und sind voll klimatisiert. Sie dienen den Pilgern, die Mekka während der höchsten Festtage des Islams besuchen, den Rest des Jahres stehen sie leer.
Man stelle sich vor, es würde ein analoges Zentrum irgendwo in der Nähe eines Krisen-Gebiets gebaut (z.B. in Ostafrika (Nähe Somalia, Süd-Sudan, Äthiopien), in Libanon oder Jordanien (Nähe Syrien), in Ghana (Nähe Nigeria und Burkina Faso) oder in Polen (Nähe Ukrainische Grenze)). Es könnten dort – pro Zeltstadt – innert kurzer Zeit Hunderttausende von Flüchtlingen untergebracht werden, auch mehr, wenn Zeltstädte wie die Luxusunterkünfte in Mekka errichtet würden. Hier könnten alte Menschen, Frauen, Kinder untergebracht werden – mit anderen Worten echte Flüchtlinge; nicht junge kräftige Männer, wie sie massenweise nach Europa strömen.
8.4. Vorstoss Damian Müller im Ständerat
Verdankenswert ist, dass am 5. Juni 2023 der Ständerat mit 20 zu 18 Stimmen (bei fünf Enthaltungen) eine Motion von Ständerat Damian Müller (FDP Luzern) gutgeheissen hat, die ein Pilotprojekt fordert, abgewiesene Asylsuchende in ein Drittland zu bringen, welches dafür von der Schweiz entschädigt wird (als Beispiel nannte Ständerat Müller Ruanda). Aber nicht nur für die „Abgewiesenen“, sondern für die gesamten Asyl-Verfahren wären menschenwürdige Projekte möglich, die nur einen Bruchteil der astronomischen Kosten ausmachen, die wir uns in der Schweiz leisten.
- Überforderung selbst der „reichen“ Länder
Es ist beängstigend, wie selbst reiche Länder durch den Ansturm der Asylbewerber überfordert sind; in extremem Masse steigt die Kriminalität.
9.1. Selbst das ehemalige „Vorzeige-Land“ Schweden leidet
Schweden war früher das „Vorzeige-Land“ für politisch links stehende Politiker. Die dortige Entwicklung ist aber mehr als besorgniserregend. Fast an jedem zweiten Tag wird jemand erschossen, auch Schulkinder. Schweden hat die grösste Zahl von Schussopfern in Europa. Rivalisierende Banden gehen mit äusserster Brutalität vor. Selbst 12- und 13-Jährige werden als Drogenkuriere eingesetzt. Sie erhalten Waffen und Mordaufträge; sie werden als „Kindersoldaten“ rekrutiert: alles im Bewusstsein, dass Kinder nicht ins Gefängnis geschickt werden können. Auf Morde folgen oft Rache-Morde; Unbeteiligte werden zu „Zufallsopfer“ von Schiessereien.
In Järva, einem Einwandererviertel / Vorort von Stockholm, erwog eine Lehrerin, die von ihren Schülern als „Hure“ bezeichnet wird (weil sie weiss und christlich ist) und von diesen Schülern bis nach Hause verfolgt wird, das Tragen einer kugelsicheren Weste. 2019 bot die Schwedische Regierung Lehrern Bonuszahlungen an, um sie zu motivieren, weiter in Järva zu bleiben. Die Zahl der „No-Go-Zonen“ nimmt zu. Bei schwersten Fällen können zunehmend die Täter schon nur deshalb nicht ausgeschafft werden, weil sie bereits die schwedische Staatsbürgerschaft erhalten haben.
9.2. Frankreich: 750 „No-Go-Areas“, welche die Polizei nicht zu betreten wagt
In Frankreich hat einer der höchsten Polizei-Offiziere in einer detaillierten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass es im Land nicht weniger als 750 „No-go-Zonen“ gibt, in welche die Polizei nicht mehr auszurücken wagt. Nachdem der französische Privatsender M6 in seinem Magazin „zone interdite“ im Januar 2022 eine Sendung über den Islam ausstrahlte, häuften sich die Morddrohungen. Als einer der ersten wurde der Bürgermeister der Stadt bedroht.
Französische Polizisten, mit denen ich gelegentlich in Kontakt stehe, sprechen inzwischen verzweifelt vom „grand banditisme“ von Malmö bis Malaga (Spanien), der den Drogen-Handel in Europa kontrolliere. Seitdem Angela Merkel 2015 Deutschland mit weit über einer Million Migranten geflutet habe, sei nichts mehr im Griff, vor allem, weil mit der Personenfreizügigkeit die Grenzkontrollen verboten worden seien.
9.3. In Deutschland gehen Libanesen und Syrer mit Macheten aufeinander los
Ähnliche Zustände wie in Frankreich bestehen z.B. in Berlin, wo der Drogenhandel zwischen rivalisierenden Banden aufgeteilt worden ist und die Polizei nicht mehr einzugreifen wagt, wenn diese Gruppen aufeinander losgehen (Kommentar mir gegenüber: „Berlin wird von kriminellen Libanesen-Clans regiert). Das Bundeskriminalamt meldete bereits im Oktober 2016: Zwei Drittel von 8‘675 Tatverdächtigen sind ausländische Staatsangehörige (Bericht (BKA / Bundeskriminalamt) bei der Bekanntgabe der jüngsten Zahlen zur organisierten Kriminalität).
Insbesondere der Konflikt zwischen kurdisch- und türkisch-stämmigen Deutschen schwelt schon seit Jahrzehnten. In Köln hat mehr als ein Drittel der Bevölkerung ausländische Wurzeln. Die grösste Einwanderer-Gruppe in der Millionenstadt sind Menschen mit türkischem Migrationshintergrund. Dabei unterscheidet das Amt für Stadtentwicklung und Statistik nicht zwischen Türken und Kurden. Schon 2016 gab es schlimme Auseinandersetzungen zwischen den türkischen „Osmanen Germania“ und ihren kurdischen Erzrivalen, die „Bahoz“. Gegen die „Osmanen Germania“, die Präsident Erdogan unterstützen, wurde wegen Waffenschmuggel aus der Schweiz ermittelt.
Am 6. Juni 2023 kam es in Nordrhein-Westfalen auf offener Strasse zu besonders brutalen Kämpfen mit Messern und Macheten, wobei es um Rivalitäten zwischen syrischen und türkisch-libanesischen Familienbanden ging; im Klartext um die Vorherrschaft in kriminellen Netzwerken. Es folgten Schlägereien in Castrop-Rauxel und in der Folge in Essen. Die Bilanz der Schlägereien waren mindestens ein Dutzend Verletzte, darunter ein lebensgefährlich verletzter Syrer, der notoperiert werden musste, sowie sieben verletzte Polizeibeamte. Die jüngsten schweren Schlägereien in Deutschland zwischen Eritreern mit 29 verletzten Polizistinnen und Polizisten passen ins Bild. Offenbar realisiert man weder in Deutschland noch in der Schweiz, welch massive Probleme man sich mit einer „liberalen“ Asyl-Politik einhandelt.
9.4. In Holland wird sogar die Kronprinzessin bedroht
Holland hat eine relativ grosse Zahl von Asylbewerbern aus Marokko, weil das Land eine relativ „grosszügige“ Asyl-Politik betrieben hat. Marokkaner sind ein Teil des Drogen-Syndikats geworden, welches in Insider-Kreisen unter dem Namen „Mocro-Mafia“ berüchtigt geworden ist. Sie kontrollieren zu einem wachsenden Teil die „Gibraltar-Route“, die von nordafrikanischen Verbrechern benutzt wird.
Wie schlimm die Verhältnisse in Holland geworden sind, lässt sich von der Meldung vom 14. Okt. 2022 ableiten: „Drogenmafia bedroht Kronprinzessin Amalia: Die niederländische Kronprinzessin Catharina-Amalia hat ihr Studentenleben in Amsterdam aufgeben müssen. Weil die Drogenmafia sie entführen will, wird sie im Palast ihrer Eltern geschützt.“ Vier Monate zuvor ging der Prozess wegen des Mordes am bekannten niederländischen Kriminalreporter Peter de Vries über die Bühne. Peter de Vries hatte zuvor in einem spektakulären Prozess gegen einen Drogenboss über einen Kronzeugen berichtet, dessen Anwalt und Bruder zuvor ebenfalls erschossen worden waren.
9.5. Besonders gefährliche Entwicklung in England
England ist vor allem aus zwei Gründen ein besonders attraktives Land für Asylbewerber. (1) Frankreich stört es aus verständlichen Gründen nicht, wenn die Migranten über den relativ schmalen Ärmelkanal mit Booten weiter nach England übersetzen. (2) Vor allem aber ist England für die Migranten attraktiv, weil viele von ihnen bereits in ihrem Heimaltland Englisch sprechen (das analoge Problem hat Frankreich bei Ländern, die eine französische Kolonial-Zeit hinter sich haben).
England ist mit einem massiven Anstieg von Kriminalität konfrontiert. Opfer und Täter sind häufig Jugendliche, ja sogar Schüler. In einem einzigen Jahr wurden in London 30 Teenager getötet. Die Direktorin des Leyton Sixth Form College in Waltham Forest sah sich z.B. sogar veranlasst, gewalttätige Schüler für immer von der Schule zu verweisen; dies allerdings mit dem Resultat, dass sich diese Schüler zu Banden zusammenschlossen, womit die Gewalt noch mehr zunahm.
- In der Schweiz nehmen Asyl-Missstände an allen Fronten zu
In der Schweiz sind die Verhältnisse zum Glück (noch) bei weitem nicht so schlimm. Aber auch wir holen mit grosser Naivität via Asylverfahren massenweise Personen in unser Land, die ein grosses Gewalt-Potential aufweisen, wie die jüngsten Auseinandersetzungen mit der Polizei in Lausanne (nach den Unruhen in Paris) und in Opfikon andeuteten (Schlägerei unter rivalisierenden Gruppen aus Eritrea).
Unzählige Beispiele zeigen das Ansteigen der Kriminalität. In Kanton Aargau haben die Diebstähle und Einbrüche im ersten Halbjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 80% zugenommen, im Kanton Solothurn um 51%. Ausländische Täter sind in der Kriminal-Statistik extrem übervertreten. Bei einer koordinierten Polizei-Aktion in Neuchâtel / Boudry wurde festgestellt, dass 48 % der dabei registrierten Täter Asylbewerber waren. Zwischen den Nationalitäten gibt es massive Unterschiede:
22 von 1‘000 hier wohnenden Algerier wurden kriminell (bei 18- bis 29-Jährigen gar 63 von 1‘000). Als Vergleich dazu: Von 1‘000 Serben wurden 7 kriminell, von 1‘000 aus Irland nicht einmal einer.
In meiner Zeit in Bern erlebte ich auch Verwaltungsbeamte in höchster Position, die unser System kritisierten. Einer davon war Urs Betschard, der als damaliger Vizedirektor des Bundesamts für Flüchtlinge kritisierte: „90 Prozent der Bewerber kommen durch das Asyltor in die Schweiz, obwohl dieses gar nicht für Migranten gedacht ist.“ Die Missstände im Asylwesen sind so zahlreich geworden, dass ich mich an dieser Stelle auf Bemerkungen bezüglich Kosovo, Eritrea, Afghanistan und Nigeria beschränke. In allen vier Fällen sind die Entwicklungen beängstigend.
10.1. Beispiel Kosovo: Rekord-Zahlen in der Vergangenheit !
Was eine unbeschränkte Asyl-Zuwanderung bedeuten kann, hat die Schweiz bei der Zuwanderung aus dem Balkan bereits erlebt, insbesondere aus dem Kosovo. Oft wird der Kosovo auch zusammen mit (Nord-)Mazedonien und Albanien als «Gross-Albanien» bezeichnet.
Aufgrund des Kosovo-Konflikts gelangte Ende der 80er- und Ende der 90-Jahre in zwei Wellen eine immense Zahl von Asylbewerbern aus dem Balkan in die Schweiz, die alles bisher Dagewesene in den Schatten stellte. Wie viele Menschen schon nur aus dem kleinen Land Kosovo in der Schweiz Unterschlupf fanden, ist schwer zu eruieren, da die Statistiken auch hier erstaunlicherweise sehr mangelhaft sind. Ein Problem besteht darin, dass sich Personen aus dem Balkan überdurchschnittlich häufig einbürgern lassen und diese Eingebürgerten aus den Statistiken verschwinden. Dazu kommt, dass damals viele Kosovaren indirekt via Mazedonien in die Schweiz gelangten und als Mazedonier in den Statistiken Eingang fanden. Zudem wurden Einwanderer aus dem Kosovo mit serbischen Namen statistisch als Serben erfasst. Gründliche Untersuchungen zeigen, dass mehr als 300‘000 Menschen mit kosovarischem / mazedonischem / albanischem Hintergrund bei uns leben.
Oder anders ausgedrückt: Die kosovarisch-stämmige Bevölkerung bei uns in der Schweiz ist grösser als die Bevölkerung der sieben kleinsten Kantone der Schweiz (Appenzell- Inner- und Ausserrhoden, Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus und Jura). Man muss sich die Dimensionen vor Augen halten: Im Kosovo leben weniger als 2 Millionen Einwohner. So gesehen lebt also weit mehr als jeder zehnte Kosovare bei uns. Wenn unser Land je wieder eine vergleichbare Asyl-Zuwanderung aus irgendeinem Land erlebt, wird sie dies nicht mehr verkraften.
10.2. Das Beispiel Eritrea
Bekanntlich begann vor rund 20 Jahren die Einwanderungswelle aus Eritrea, dem Land am süd-westlichen Teils des Roten Meers. Nachdem die damals zuständige Bundesrätin Simonetta Sommaruga erklärt hatte, eine Rückschaffung nach Eritrea sei „nicht denkbar“, explodierte natürlich die Einwanderung. Eine grössere „Blanko-Einladung“ war kaum denkbar. Jedermann in Eritrea wusste, dass er – falls er es bis in die Schweiz schafft – nie mehr heimgeschickt wird.
In dem kleinen Land Eritrea wohnen keine 4 Millionen Einwohner in – im Vergleich zu anderen Ländern in jener Region – relativ grossem Wohlstand. Es gibt in Eritrea die in Ostafrika tiefste AIDS-Rate, die besten Spitäler, sogar Strandcafés. Östlich von Eritrea – ennet dem roten Meer – liegt Jemen, wo seit Jahren ein fürchterlicher Bürgerkrieg (mit rund 400‘000 Todesopfern) herrscht und 500‘000 Menschen an Cholera leiden (eine Krankheit, von der ich in meiner Jugend glaubte, sie sei demnächst ausgerottet). Südöstlich von Eritrea liegt Somalia mit einem der weltweit schrecklichsten Bürgerkriege und tiefster Armut. Dasselbe gilt für Äthiopien im Süd-Westen von Eritrea, wo 110 Millionen Menschen leben und Millionen von Menschen von Bürgerkriegen betroffen sind. Und weiter im Süd-Westen liegt Südsudan, wo unzählige Menschen ganz einfach verhungern, weil sie von der ganzen Welt ihrem Schicksal überlassen werden und ihnen niemand hilft.
Wir aber nehmen nicht die Menschen aus den eben genannten Krisengebieten auf, sondern aus Eritrea! Wegen «Kriegsdienst-Verweigerung»?! Dies nota bene, obwohl die Schweizer Bevölkerung an der Urne ausdrücklich bestimmt hat, dass „Kriegs-dienst-Verweigerung“ keinen Asylgrund darstellt. Der Machthaber von Eritrea verpflichtet die Männer nach altem sozialistischen Muster, „Dienst“ zu leisten, was bedeutet sie müssen auch in Schulen, Spitälern etc. tätig sein. Wir nehmen diese „Dienstverweigerer“ auf und schicken niemanden nach Eritrea zurück. Die Menschen im Südsudan aber lassen wir verhungern. Das darf nicht wahr sein!
Die Kosten für den Schweizer Steuerzahler sind enorm. Nur 59,2% der Eritreer im erwerbsfähigen Alter sind bei uns berufstätig, Diese „Erwerbsquote“ von 59,2% ist massiv tiefer als die durchschnittliche Erwerbsquote in der Schweiz (83,5%).
Dass Aussenstehende nicht erkennen, dass mit unserer Aufnahme-Praxis selbst nicht verfolgte Anhänger des Regimes in Eritrea als „Flüchtlinge“ bei uns aufgenommen werden, verstehe ich. Dass aber selbst „Insider“ das nicht gewusst haben, kann ich nicht glauben. Seit in Opfikon (Kt. ZH) zwei verfeindete Gruppen von Eritreern aufeinander los gingen und es zu wüsten Schlägereien kam, und seit den gewalttätigen Strassenschlachten zwischen eritreischen Regime-Befürwortern und Regime-Gegner in Deutschland, hat auch die Öffentlichkeit erkannt, dass Eritreer hier sind, die in ihrer Heimat nicht verfolgt sind.
10.3. In zwei Generationen mehr als eine Million Migranten aus Afghanistan?
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) unter der neuen Bundesrätin / Justizministerin Baume-Schneider hat soeben die Asylpraxis für Afghanistan geändert. Allen afghanischen Frauen wird die „Flüchtlingseigenschaft“ zuerkannt, weil sie in deren Heimat Opfer diskriminierender Gesetzgebung seien.
Das heisst: Sofort können 3‘117 Frauen, die als „vorläufig Aufgenommene“ bei uns weilen, mit einer Aufnahme als Flüchtling rechnen. Der Entscheid der Bundesrätin geht jedoch viel weiter. Mit dieser Praxis-Änderung können alle afghanischen Frauen aus diesem Land mit 43 Millionen Einwohnern bei uns als Flüchtlinge anerkannt werden.
Besonders gefährlich sind zwei weitere Effekte: (1) Diese Schweizer Praxisänderung wird Auswirkungen auf ganz Europa haben, analog dem Mechanismus, der nun im Falle der Ukraine spielt: Flüchtlinge, die längst in Ländern wie Polen Unterschlupf gefunden hatten, reisten einfach in die Schweiz weiter, wo sie gemäss dem neuen „Schutzstatus S“ massiv besser gestellt sind. (2) Zudem profitieren auch afghanische Männer von der Praxisänderung: Gemäss Art. 51 Abs.1 unseres Asylgesetzes „werden Ehegatten von Flüchtlingen und ihre minderjährigen Kinder als Flüchtlinge anerkannt und erhalten Asyl, wenn keine besonderen Umstände dagegen sprechen“. Wenn wir nun die Schleusen Richtung Afghanistan aufmachen, öffnen wir schrankenlos die Tore für eine Kultur, die uns völlig fremd ist. Wenn im Falle von Eritrea mit rund 4 Millionen Einwohner innert kürzester Zeit mehr als 40’000 in die Schweiz gereist sind, heisst das, wenn im Falle von Afghanistan die analoge Entwicklung einsetzt, dass wir hochgerechnet auf das 43-Millionen Volk Afghanistan innerhalb von wenigen Jahren mehr als 400’000 Afghanen bei uns haben werden.
10.4. Das Beispiel Nigeria
Nigeria ist das bevölkerungsreichste Land Afrikas mit über 200 Millionen Einwohnern. Ein grosser Teil der Bevölkerung ist unter 20 Jahre alt, das Land hat eine entsprechend enorm hohe „Fertilitätsrate“: Gemäss UNO-Statistik werden dort pro Frau 5,24 Kinder geboren, in Europa nur rund 1,6 (in der Schweiz 1,50). Für mich ist es ein beängstigender Gedanke, dass allein dieses eine Land in Afrika in zwei Generationen mit völliger Sicherheit mehr Einwohner haben wird als ganz Europa zusammen.
Streben wir nun auch bezüglich Nigeria eine „grosszügige Asylpolitik“ an? In meiner Zeit in Bern erlebte ich den damaligen Direktor des Bundesamts für Migration, Alard du Bois-Reymond, der sich offen beklagte, nigerianische Flüchtlinge kämen zu uns, „um illegale Geschäfte zu machen. (…) Ein grosser Teil von ihnen driftet in die Kleinkriminalität ab oder betätigt sich im Drogenhandel“. Er betonte, dass fast 100% aller Asylgesuche von Nigerianern im letzten Jahr abgewiesen werden mussten: Bei rund 1‘800 Gesuchen von Nigerianer sei nur gerade in einem einzigen Fall Asyl gewährt worden. Alard Du Bois-Reymond wurde nach dieser Bemerkung von der vorgesetzten Bundesrätin entlassen.
10.5. Ein beliebter „Trick“ unter „Sans-Papiers“
Ein beliebter Trick in Asyl-Kreisen besteht – vor allem in der international attraktiven Metropole Genf – darin, dass Sozialhilfebezüger das Geld vom Staat kassieren und sich damit ein Leben in Portugal, Spanien oder anderswo leisten, wo die Lebenshaltungskosten viel tiefer sind als im teuren Genf. Gleichzeitig vermieten sie ihre Wohnungen an „Sans-Papiers“ (auf gut Deutsch „illegal Zugewanderte“), womit sie neben dem Geld vom Sozialamt auch noch den Mietzins dieser Sans-Papiers kassieren.
Die Stadt Zürich zählt rund 447‘000 Einwohner (die ganze Agglomeration Zürich natürlich mehr). Ich nahm an einem Anlass teil, bei dem es um die Interessen der „Sans-Papiers“ ging (die Stadt Zürich wollte eine „City-Card“ schaffen, um sie in gewissem Sinne zu „legalisieren“). Ein Teilnehmer dieses Anlasses sagte mir, der Stadtrat schätze deren Zahl auf 10‘000; er sei aber sicher, dass es mehr als 30‘000 seien. Er erwähnte ein Mehrfamilienhaus, in welchem fünf „Sans-Papiers“ aus dem Kosovo wohnhaft seien. Ich schaute mir diesen Wohnblock an. Der Zufall will es, dass ich jemanden kenne, der in kosovarischen / nord-mazedonischen Kreisen sehr gut vernetzt ist. Als ich ihm dieses Beispiel erzählte, lachte er: Er kenne den Wohn-Block; darin würden viel mehr als nur fünf Kosovaren wohnen…
- Wir können uns diese Politik ganz einfach nicht mehr leisten
Ich habe oben von 20 Milliarden Franken pro Jahr für das Asyl-Wesen gesprochen, die gemäss meinen extrem detaillierten und zeitaufwändigen Schätzungen resultierten. Aus den erwähnten Gründen kennt niemand die genauen Zahlen. Die Person in Bundesbern, welche die tatsächlichen Kosten vielleicht noch am zuverlässigsten schätzen kann, ist die aargauische Nationalrätin Martina Bircher, weil sie in der Stadt Aarburg (bei Zofingen) das Ressort „Soziales“ betreut.
Nationalrätin Martina Bircher hat in einer Zusammenstellung nachgewiesen, dass die Kosten für eine ganz normale vierköpfige Familie Fr. 75‘963.00 betragen, die dem Steuerzahler aufgebürdet werden müssen. Sie schreibt richtigerweise: „Unser Sozialsystem garantiert jedem eine Wohnung inkl. Nebenkosten, Krankenversicherung, Franchise, Selbstbehalt, Zahnarztkosten, Geld für den Lebensunterhalt sowie situationsbedingte Leistungen wie Möbel und öffentlicher Verkehr“. Sie betont, dass „80 bis 90 Prozent der ankommenden Asylbewerber von der Sozialhilfe leben, nach zehn Jahren in der Schweiz ist noch immer die Hälfte von der Sozialhilfe abhängig. Wer das Zauberwort „Asyl“ sagt, bleibt zu 80 Prozent für immer in der Schweiz. Der Bund hat in den letzten zehn Jahren nur in 112 Fällen die „vorläufige Aufnahme“ annulliert.“
Für mich interessant war aber vor allem auch der Hinweis von Martina Bircher, dass gemäss ihren Erfahrungen beim „Schutzstatus S zugunsten der Ukrainer“ bei weitem nicht nur Ukrainer zu uns kämen. Es kämen auch Syrer und Afrikaner; was selbstverständlich bedeutet, dass sie die ukrainischen Dokumente einfach gekauft resp. ukrainische Beamte bestochen haben, solche auszustellen. Martina Bircher betont, 58 Prozent in ihrer Gemeinde seien Ausländer, von den bewilligten Flüchtlingen würden nur 41,4 Prozent arbeiten, von den „vorläufig Aufgenommenen“ nur 47,4 Prozent. Von den Zuwanderern aus Afrika beziehe jeder Dritte Sozialhilfe. 90 Prozent der „vorläufig Aufgenommenen“ aus Syrien, Afghanistan und der Türkei würden definitiv bei uns bleiben.
Bei den 4 Milliarden Franken, die in der Schweiz als Ausgaben für das Asylwesen immer wieder genannt werden, handelt es sich nur um die Spitze des Eisbergs; es sind nur die Kosten des Bundes. Dazu kommen die Aufwendungen der Kantone und der Gemeinden. Ab 2011 stiegen die Ausgaben für die Sozialhilfe in der Schweiz innerhalb von nur zehn Jahren um 900 Millionen Franken. Zählt man die Ergänzungsleistungen, „Familienbeihilfen“ und die statistisch nirgends festgehaltenen Kosten des Schul-, Justiz- und Gesundheitswesens dazu, sind es viel, viel mehr. Dass die Krankenkassen-Prämien explodieren, wenn 100‘000 Menschen, die in einem einzigen Jahr als „Flüchtlinge“ sofort uneingeschränkten Zugang zu allen medizinischen Leistungen haben, ist mathematisch zwingend logisch.
12. Von 30 Jahren persönlichen Erfahrungen geprägt
Jeder Mensch ist von den persönlichen Erfahrungen geprägt, die er in seinem Leben macht; so natürlich auch ich; und ich bin mir bewusst, dass niemand von sich behaupten kann, alle Aspekte eines komplexen Problems wie dem Asylwesens zu kennen. Aber in den Tausenden von Stunden, die ich für dieses Thema aufgewendet habe, konnte ich mir einen guten Überblick verschaffen.
Mehr als dreissig Jahre meines Lebens investierte ich praktisch ganz in die Politik, vor allem in die Zuwanderungs- und Flüchtlingspolitik. In den 90er-Jahren war ich Mitglied der „Rechtskommission“ des Nationalrats, die ich in den Jahren 2003 / 2004 präsidierte; ich erhielt in der Kommissionsarbeit aus nächster Nähe Einblick in das Personenfreizügigkeits- und das „Schengen / Dublin-Abkommen“ mit der EU, mit welchen die Einwanderung geregelt wird.
Noch mehr Erkenntnisse gewann ich durch die mehr als 20 Jahre lange Mitgliedschaft in der „Aussenpolitischen Kommission“ des Nationalrats, die ich 2005 / 2006 ebenfalls präsidieren durfte. Wir besuchten insbesondere Länder, in denen sich Krisen anbahnten, um dort einen Augenschein „vor Ort“ nehmen zu können. Vor Jahren war ich z.B. in Teheran, als die Öffentlichkeit noch wenig davon Kenntnis hatte, dass auch dort ein massives Problem mit afghanischen Flüchtlingen existierte.
Ab 2015 war ich mit der Aussenpolitischen Kommission in Italien, Tunesien und Griechenland, als die „Flüchtlingskrise“ immer grösser wurde. Ich konnte unzählige lehrreiche Gespräche unter vier Augen führen, mit Flüchtlingen, mit Delegierten der Hilfsorganisationen, Mit Politiker/-innen etc. In Italien konnte ich mit Offizieren der italienischen Marine sprechen, welche die im Mittelmeer aufgefischten Flüchtlinge nach Sizilien brachten; ebenso mit Politikerinnen und Politikern in Rom; bis – wie erwähnt –zum italienischen Justiz-Minister. Schon nur was ich in diesen Gesprächen in Rom an Hintergrundinformationen erfuhr, z.B. über Schlepperbanden, illegale Flüchtlingsrouten etc. würde weitere Kapitel oder sogar Bücher füllen.
Den schliesslich besten Einblick gewann ich im Parlament in der „Geschäftsprüfungskommission“, in welcher ich gegen Schluss meiner Tätigkeit in Bern das Präsidium der Subkommission „Aufsicht über das EJPD und die Eidgenössischen Gerichte“ innehatte. Damit präsidierte ich die Aufsichtsinstanz des Staatssekretariats für Migration (Abkürzung SEM; zum EJPD gehörend (Eidg. Justiz- und Polizeidepartement)) und ich präsidierte die Aufsichtskommission des Bundesgerichts in Lausanne und der zwei Asylabteilungen des Bundesverwaltungsgerichts in St. Gallen (dessen Abteilungen IV und V; ebenso der Abteilung VI „Ausländerrecht“). In dieser Funktion erhielt ich unbeschränkten Einblick in die Asyl-Problematik.
Schliesslich war ich als Delegierter des Schweizer Parlaments Mitglied des Europarats in Strassburg tätig, wobei ich Mitglied der „Subkommission Migration“ war. Ich erlebte dort aus allernächster Nähe mit, wie alle Länder Europas – sogar weit über die EU hinaus – mit der Einwanderung umgehen. In diesem Gremium sah ich, wie weltweit (inkl. USA, China etc.) das Problem der Zuwanderung gehandhabt wird.
- Im ersten Versuch leider keine 100‘000 Unterschriften erreicht
Am 9. Februar 2014 erreichte die SVP an der Urne eine knappe Mehrheit mit ihrer „Masseneinwanderungsinitiative“ (MEI). Ich war damals Kampagnenleiter der SVP. Allein vom 6. Jan. bis 8. Feb. 2014 trat ich an mehr als 100 Anlässen in allen Landesteilen auf und sah, wie sehr die Einwanderung unsere Bevölkerung bedrückt.
Im August 2020 kam die von der SVP lancierte „Begrenzungs-Initiative“ zur Abstimmung, die ähnlich war wie die Masseneinwanderungsinitiative. Auch sie forderte, die Schweiz müsse künftig selbst entscheiden können, wer einwandern darf und wer nicht. Die SVP scheiterte aber deutlich (nur 38,3% Ja- gegen 61,7% Nein- Stimmen).
Im Herbst 2019 wurde ich – zusammen mit meinem langjährigen Kollegen Maximilian Reimann – von der SVP Aargau nicht mehr auf die Liste der Nationalrats-Wahlen gesetzt. Dies bedauerte ich insbesondere, weil auch Maximilian Reimann bei der Asylpolitik beträchtliche Erfahrungen einbringen konnte. Wir beide waren 2019 noch Teil einer Delegation, die in Griechenland das grösste Flüchtlingslager Europas auf der Insel Lesbos besuchen konnte. Maximilian Reimann und mir war es zudem gelungen, in der Aussenpolitischen Kommission im letzten Moment zu verhindern, dass die Schweiz diskussionslos dem brandgefährlichen „Migrationspakt“ beitrat. Dieser Pakt hätte der Schweiz faktisch annähernd die Personenfreizügigkeit mit Afrika aufgezwungen. Aber Achtung: Die Behandlung des Pakts ist in Bundesbern im Moment nur „auf’s Eis gelegt“, das Projekt kann jederzeit wieder aufleben.
Da ich mein Nationalrats-Mandat nicht mehr innehatte, lancierte ich auf eigene Faust mit sieben Kolleginnen und Kollegen die Volksinitiative „Hilfe vor Ort“. Trotz riesigem Aufwand brachten wir die 100‘000 Unterschriften nicht zusammen. Da uns keine Partei unterstützte und mir die „Plattform-Nationalrat“ nicht mehr zur Verfügung stand, schaffte ich es nicht, die 100’000 Unterschriften zusammenzubringen.
Nun versuche ich, die identische Volksinitiative ein zweites Mal zu lancieren; dies mit Kolleginnen und Kollegen aus allen Parteien und mit Persönlichkeiten, die in der Schweiz allgemein bekannt sind. Das Anliegen, vor Ort zu helfen, wo die Gelder ganz offensichtlich effizienter eingesetzt sind, wird natürlich auch von vielen „politisch links stehenden“ Personen vertreten. Ein Bundesbeamter, dessen Namen ich nicht preisgeben kann, erklärte mir mit Tränen in den Augen, es dürfe doch nicht wahr sein, dass man keine partei-übergreifende Mehrheit für Hilfe vor Ort zusammenbringe für die unzähligen Opfer weltweit, sondern dass wir stattdessen die Schleppermafia unterstützen, die lebensgefährliche Reisen über das Mittelmeer organisiert, wofür sie Milliarden verdient.
- Die Volksinitiative „10 Millionen sind genug“ löst die Probleme leider nicht
Die SVP hat nun die Einwanderungspolitik im Vorfeld der Parlamentswahlen 2023 in zweifacher Hinsicht zum Thema gemacht: Sie hat (1) eine „Neuausrichtung der Asylpolitik“ gefordert; die Schweiz müsse „die Auslagerung der Asylverfahren ins Ausland angehen“. Und sie hat (2) eine neue Zuwanderungsinitiative unter dem Titel „Keine 10 Millionen Schweiz“ lanciert. Der Titel spricht für sich: Die Zahl der Einwohner in der Schweiz soll durch die Einwanderung nicht über 10 Millionen steigen. Ich begrüsse diese Initiative. Sie hat gewisse Ähnlichkeit mit der „Masseneinwanderungsinitiative“, die aber skandalöserweise nie umgesetzt wurde. Leider wurde nun aber bei der neuen Initiative „10 Millionen sind genug“ ein wichtiger Punkt übersehen:
Man stelle sich vor, die Initiative würde an der Urne gutgeheissen und gemäss unserer Bundesverfassung müsste demzufolge die Bevölkerung auf max. 10‘000‘000 beschränkt werden. Was würde nun passieren, wenn beim Stand von 9‘999‘999 Einwohnern zwei Asylanten in Chiasso (oder irgendwo sonst) die Schweizer Grenze überschreiten und das „Zauberwort Asyl“ aussprechen? So, wie viele Juristen im In- und Ausland das Recht auslegen, können diese zwei Personen gar nicht ausgeschafft werden; oder höchstens nach Jahren, wenn das Herkunftsland identifiziert werden kann und sich dieses bereit erklärt, die zwei Personen zurückzunehmen. Und was würde gelten, wenn jährlich Zehntausende oder – wie im Rekord-Jahr 2022 – 99’470 in die Schweiz reisen und Asyl geltend machen?! Haben diese alle auch einen Rechtsanspruch, in der Schweiz zu bleiben? Wenn das so weiter geht, landen wir in Rekordzeit bei 11 Millionen Einwohnern; und so weiter und so fort.
- Nur mit der zusätzlichen Initiative „Hilfe vor Ort“ lösbar !
Ein weiteres Ansteigen der Einwohnerzahl der Schweiz kann nur dann verhindert werden, wenn die hereinströmenden Asylbewerber in Zentren geschafft werden können, die im Ausland liegen – sinnvollerweise möglichst nahe des Krisengebiets.
Viele Schweizerinnen und Schweizer sind sich nicht annähernd bewusst, wie hoch die Zuwanderung im Asylbereich gemessen pro Kopf unserer Bevölkerung ist und was die Kosten sind! Alle Augen sind im Moment nach Italien / Lampedusa gerichtet, wo allein im letzten Monat Tausende von Migranten aus Afrika eintrafen – meist junge Männer. Die italienische Regierung versuchte begreiflicherweise, die EU in die Pflicht zu nehmen und kritisierte, im Verlaufe eines einzigen Jahres seien nicht weniger als 170‘000 Migranten nach Italien geströmt. Man beachte jedoch die Dimensionen: Wir gesagt nahm unser Land 2022 in nur einem Jahr 99‘470 Personen im Asylbereich auf. Italien hat 69,1 Millionen Einwohner, die Schweiz bald 9 Millionen. Hätte Italien pro Kopf so viele Asylbewerber wie die Schweiz aufgenommen, so wären dies praktisch genau 800‘000 gewesen…
Würde Europa mit mehr als 500 Millionen Einwohner prozentual gleich viele Asylbewerber aufnehmen wie die Schweiz 2022, wären dies Jahr für Jahr rund 5,5 Millionen Migranten (= jährlich 5’500’000). Europa würde dies nie zulassen!
In nur zwei Jahrzehnten nahm die Schweizer Bevölkerung um mehr als einen Fünftel zu, was pro Kopf z.B. dem Zehnfachen im Vergleich zu Deutschland entspricht – dies nota bene trotz der „Willkommens-Politik“ von Bundeskanzlerin Angela Merkel 2015. Weshalb tun dies die Verantwortlichen in Bundesbern unserem Land an?
Unsere Politik ist weder gerecht noch kann sich die Schweiz diese Politik leisten; sie importiert massive Armut!
Unsere Politik ist ein Schlag ins Gesicht der Millionen von Menschen, die in der Welt draussen in unvorstellbarem Elend versinken und denen wir mit wenig Geld wirksam helfen könnten.
Ich war tief beeindruckt, vom Schweizer „Schönheits-Chirurgen“ Enrique Steiger zu hören, wie er in die Ukraine reiste, um vor Ort Verletzte zu operieren, die schwerste Verletzungen erlitten hatten. Die Schilderungen haben mich ebenso beeindruckt wie mein Gespräch mit der Chef-Beamtin der UNICEF (oben Ziff. 1). Auf die Frage, wie er die humanitären Leistungen der Schweiz beurteile, antwortete Steiger wörtlich: „Wir reden viel davon, aber wir machen meiner Ansicht nach zu wenig“. Mit seiner Organisation „Swisscross“ bildet er Einheimische aus; es gehe ihm um „Hilfe zur Selbsthilfe“, alles andere sei nicht nachhaltig. Und dann betonte er: „Die Beschaffung des Geldes kann frustrierend sein, aber ich muss handeln; schlafen kann ich, wenn ich tot bin. Ich arbeite weiter, bis zum letzten Atemzug.“ Die Rolle der Schweiz sehe er nicht darin, Partei zu nehmen und Waffen zu liefern. Er habe „unser Land in Bosnien / Kosovo als die besten funktionierende Organisation des Zivilschutzes erlebt. Wieso tun wir das nicht für die notleidende Bevölkerung in der Ukraine?“
Fazit: So kann es nicht weitergehen!
Wir brauchen die Initiative „Hilfe vor Ort“
Wir haben neben dem Roten Kreuz (IKRK) Organisationen wie Helvetas, Caritas, Brot für Alle, Solidar Suisse, HEKS, Kinderdorf Pestalozzi, Fastenopfer, Swissaid, Swisscross und zahlreiche mehr; für viele ist vielleicht die Roger-Federer-Stiftung, die in Afrika systematisch Hilfe zur Selbsthilfe leistet, eine der bekanntesten. Weshalb unterstützen wir nicht solche Organisationen?
Wer würde denn, wenn er eine kleine Spende machen will, sein Geld so ausgeben, wie die Schweiz dies mit ihrem Asylwesen macht? Ich sehe in Bundesbern in Sachen Asylpolitik kein Konzept. In Afrika wächst die Bevölkerung alle 12 Tage um eine Million Menschen. Wollen wir mit einer «Willkommen – wir schaffen das – Politik» auf den ständig steigenden Zuwanderungsdruck reagieren?
Eine zentrale Anforderung an die Politik müsste sein „gouverner c’est prévoir!“ (Politik muss vorausschauend sein!). Meinen die Verantwortlichen in Bundesbern, die Probleme der Zukunft seien lösbar, indem man unlimitiert Menschen bei uns aufnimmt?
Wir müssen unsere verantwortungslose Politik stoppen. Es würde der Schweiz gut anstehen, analog dem weltberühmten Roten Kreuz (IKRK) ein System „Hilfe vor Ort“ zu schaffen, bei dem jeder in der Nähe des Krisengebietes ausgegebene Franken unendlich viel mehr Hilfe und Menschlichkeit bringen würde.
Unsere heutige – im wahrsten Sinne des Wortes für viele Menschen tödliche – Asyl-Politik braucht dringendst einen Kurswechsel. Die nach Europa verschifften Menschen müssen in Zentren in der Nähe des Krisengebiets zurückgebracht werden; ihnen muss vor Ort geholfen werden.
Die Flüchtlingsströme nach Europa würden schlagartig aufhören und wir würden gewaltige finanzielle Mittel einsparen, die für echte Flüchtlinge weltweit eingesetzt werden könnten.
alt-Nationalrat Luzi Stamm, im September 2023