Volksinitiative für eine kontrollierte Einwanderungspolitik

Luzi Stamm Schrift z. kontrollierten Einwanderung Schweiz

Eine langfristige Alternative zur die Personenfreizügigkeit.

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Volksinitiative
für eine kontrollierte
Einwanderungspolitik

 


Eine langfristige Alternative zur

die Personenfreizügigkeit

 

Nationalrat Luzi Stamm

August 2010

 

 

„Immigration choisie“
statt

„Immigration subie“

Mit diesen Worten forderte Präsident Nicolas Sarkozy, Frankreich müsse selbst wählen („choisir“) können, wer einwan­dern darf und wer nicht. Es sei inakzeptabel, wenn sein Land eine aufge­zwun­gene Einwanderung erdulden („subir“) muss.

 

Wenn Frankreich als EU-Staat dies fordert, dürfen wir umso mehr verlangen, dass die Einwanderung steuerbar bleibt.

 

 

Wortlaut der Volksinitiative:

 

Die Bundesverfassung wird folgendermassen ergänzt:

 

Art. 121 a  Einwanderung

 

1 Voraussetzung für die Einwanderung in die Schweiz ist der Wille, sich in der Schweiz zu integrieren und sich an deren Rechtsordnung zu halten.

 

2 Die Zahl der Einwanderer wird durch Kontingente und jährlich festgelegte Höchstzahlen limitiert. Das Gesetz regelt die Kurzaufenthalts- und die Grenzgängerbewilligungen.

 

  1. Im Rahmen der festgelegten Zahlen wird eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, sofern gemäss gewissen Kriterien eine bestimmte Anzahl von Punkten erreicht ist. Massgebende Kriterien sind insbesondere schulische und berufliche Qualifikation, Berufserfahrung, Berufsgattung, Herkunftsland, Beziehungen zur Schweiz, Identifikation mit der Schweizerischen Kultur, Sprachkenntnisse, Alter, familiäre Verhältnisse, finanzielle Stabilität. Die Behörden legen im Detail fest, welche Kriterien massgebend sind und welche Punktezahl für die einzelnen Kriterien erteilt werden. Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

 

  1. Eine Aufenthaltserlaubnis wird vorerst auf ein Jahr befristet. Sie wird verlängert, wenn die Voraussetzungen für den Aufenthalt weiterhin gegeben sind. Beim deren Wegfall kann die Bewilligung entzogen werden.

 

Übergangsbestimmung:

Internationale Verträge, die diesen Grundsätzen widersprechen, sind innerhalb von drei Jahren zu kündigen.“

 

  

Vorwort:

 

 

Die Einwanderungspolitik ist einer der stärksten Hebel, um den Wohlstand eines Landes zu steuern.

 

Mit dieser Volksinitiative wird für die Schweiz ein neues Einwanderungs-System gefordert, wie es sich anderswo bewährt hat, z.B. in Neuseeland. Es brächte im Vergleich zur heutigen Regelung für unser Land grosse Vorteile.

 

Bei Annahme der Initiative müsste das Abkommen über die Personenfreizügigkeit mit der EU nach einer Übergangsfrist von drei Jahren ersetzt werden.

 

Erstaunlich, wie viele Leute denken, die EU werde das nicht akzeptieren. Und erstaunlich, wie viele Leute sich gar nicht bewusst sind, was „Personenfreizügigkeit“ eigentlich bedeutet. Die vorliegende Broschüre beantwortet diese Frage und zeigt in groben Zügen auf, wie das System Neuseeland funktioniert. Sie ist in drei Teile aufgeteilt

 

Teil I:            Das Problem

Teil II:           Die Lösung

Teil III:          Die EU wird nicht opponieren

 

 

Luzi Stamm; im August 2010

 

Inhaltsverzeichnis

 

Wortlaut der Volksinitiative                                          S.   2

Vorwort                                                                      S.   3

  1. Das Problem S.   5
  2. Einwanderung: Höher als alle Prognosen S.   6
  3. Wirksamer Hebel für den Wohlstand S.   7
  4. Gewisse Einwanderung ist unbestritten S.   8
  5. Als einziges Land der Welt! S.   9
  6. Die Lösung S.  10
  7. Ein gerechtes, transparentes System S.  11
  8. Zum Nachdenken gezwungen S.  12
  9. Enorme Vorteile für den Werkplatz Schweiz S    13
  10. Berücksichtigung des Herkunftslands S    14
  11. Keine Einwanderung in die Sozialwerke S.   15
  12. Steuerung der Einwanderungszahl S 16

 III.  Die EU wird nicht opponieren                            S.   17

  1. Kündigung kein grosses Problem S. 18
  2. Das ist mir doch völlig gleichgültig! S. 19
  3. Die Interessen der höchsten EU-Politiker S. 20
  4. Die Interessen liegen in der Schweiz S. 21
  5. Unsinnige Behauptungen S. 22
  6. Schuld sind immer die Politiker S. 23
  7. Entscheidende Fragen für die Zukunft. S. 24

 

I.

 

Das Problem

 

1.

 

Einwanderung: Höher als alle Prognosen!

 

Die Einwanderung in die Schweiz ist viel höher, als dies alle Prognosen vorausgesagt haben. Sogar der Bundesrat hat zugegeben, dass er sich massiv getäuscht hat. Wir haben nicht nur die weltweit höchste Zuwanderung, sondern sogar das grösste Bevölkerungswachstum aller Industrienationen.

 

Bereits im ersten Jahr nach Einführung der vollen Personenfreizügigkeit mit der EU ist die Einwanderung sprunghaft angestiegen. Zwischen September 2007 und August 2008 wanderten mehr als 119’000 EU-Bürger neu in die Schweiz ein, annähernd die Hälfte aus Deutschland (rund 50’000).

 

Inzwischen wird – bildlich gesprochen – aufgrund der massiven Zuwanderung Jahr für Jahr eine neue Stadt mit der Einwohnerzahl von St. Gallen ins Schweizer Mittelland gesetzt. Und ein Ende ist nicht in Sicht. Es ist unmöglich, vorauszusagen, ob die Schweiz in zehn oder zwanzig Jahren acht, zehn oder zwölf Millionen Einwohner haben wird; oder allenfalls noch mehr?

 

Das Problem zeigt sich exemplarisch beim Verkehr: Die Eisenbahnen und die Strassen sind überfüllt. Eine Verbesserung der Infrastruktur wird noch massiverer Einwanderung anziehen. Die Staus werden zwangsläufig zunehmen.

 

Das Problem ist nur lösbar, wenn ein Weg gefunden wird, die Einwanderung wieder kontrollierbar und steuerbar zu machen. Die vorliegende Initiative geht diesen Weg und bietet einen Lösung an, die andernorts gezeigt hat, dass sie funktioniert.

 

2.

 

Wirksamer Hebel für den Wohlstand

 

Mit der Einwanderungspolitik kann die Entwicklung des Wohlstands eines Landes entscheidend gesteuert werden.

 

Man stelle sich einerseits vor: Hunderttausende mit gesunder Arbeitseinstellung wandern in die Schweiz ein, um mitzuhelfen, unser Land aufzubauen. Und man stelle sich andererseits vor: Hunderttausende, die ohne berufliche Bildung und mit schlechter Arbeitsmoral kommen; Leute, die – vielleicht begreiflicherweise – in ihrer Heimat mit der Mentalität aufgewachsen sind, den Staat als Gegner zu betrachten und das System zu betrügen. Welch ein Unterschied!

 

Jede unkontrollierte Einwanderung ebnet Wohlstandsunterschiede ein und bringt einem wohlhabenden Land Nivellierung nach unten. Das ist eine ökonomische Binsenwahrheit; ein ökonomisches Gesetz, das nirgends und durch niemanden ausser Kraft gesetzt werden kann.

 

Nicht von ungefähr haben alle wohlhabenden Länder wie USA, Kanada, Australien, Neuseeland, Japan etc. strenge  Einwanderungsbeschränkungen. Ganz zu schweigen von kleinen reichen Staaten wie Singapur, Dubai, Katar etc. Auch die EU käme nie auf die Idee, z.B. gegenüber Nordafrika die Personenfreizügigkeit einzuführen (kaum ein Spanier würde freie Einwanderung aus Marokko befürworten). Auch die EU weiss: Wenn der Reiche (die EU) Haus und Garten öffnet, wird sein in Armut lebender Nachbar (z.B. aus Nordafrika) zuziehen, um vom Wohlstand zu profitieren. Bei Wohlstandsunterschieden liegt freie Einwanderung immer höchstens im Interesse der armen Länder, nie im Interesse der reichen.

3.

 

Gewisse Einwanderung ist unbestritten

 

Bei der heutigen Geburtenrate würde die Bevölkerung der Schweiz von Generation zu Generation um rund 40 Prozent schrumpfen. Eine beeindruckende Vorstellung!

 

Schon nur diese Überlegung zeigt: Selbstverständlich benötigt unser Land Einwanderung. Das wird von niemandem ernstlich bestritten. Die immer wieder kehrenden Behauptungen, es gäbe in der Schweiz politische Kreise, die gegen Einwanderung seien, ist nur populistische Stimmungsmache.

 

Die Frage, die sich stellt, ist somit nie: „Einwanderung ja oder nein?“; die Frage ist vielmehr immer „Welche Qualität der Einwanderung brauchen wir und welche Quantität?“

 

Die Schweiz ist eines der weltoffensten Länder der Welt. Es wurde von unzähligen Einwanderern mit geprägt. In kaum einem Land leben so viele Ausländer, in kaum einem Land haben so viele Menschen einen ausländischen Ehepartner. Wir hatten schon lange eine sehr liberale Einwanderungspolitik. Mit der Personenfreizügigkeit mit der EU hat nun aber unser Land eine kapitalen politischen Kurswechsel vorgenommen: Die Einwanderung kann nicht mehr gesteuert werden.

 

Mit der vorliegenden Volksinitiative soll der Schweiz die Mög­lichkeit zurückgegeben werden, die Einwanderung zu kontrollieren; mit einem System, das sich andernorts bewährt hat. Das ist nicht nur für die Identität der Schweiz wichtig, sondern vor allem auch für deren Wohlstand. Ein Land, das verlernt hat, festzulegen, wer kommen darf und wer nicht, geht schwierigen Zeiten entgegen.

 

4.

 

Als einziges Land der Welt?

 

Viele Leute sind sich gar nicht bewusst, dass die Schweiz weltweit das einzige selbständige Land ist, das den Hebel aus der Hand gegeben hat, die Einwanderung zu steuern.

 

Dass die EU die Personenfreizügigkeit intern eingeführt hat, ist etwas ganz anderes: Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Brüssel sehen sich als „Vereinigte Staaten von Europa“. Ihr Ziel ist es, entsprechend dem Vorbild der Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb der EU sämtliche Grenzen aufzuheben und freie Wanderung einzuführen. Wie dies zwischen New York und Kalifornien der Fall ist, soll auch zwischen Portugal und Estland, zwischen Irland und Griechenland freie Wanderung möglich sein.

 

Aber ausserhalb der EU gibt es weltweit kein Land, welches eine Personenfreizügigkeit akzeptiert hat Das ist auch nicht weiter erstaunlich. Denn Personenfreizügigkeit bedeutet überall und immer, dass die Einwanderung durch die Behörden nicht mehr kontrollierbar ist.

 

Mit der Personenfreizügigkeit entsteht ein Rechtsanspruch auf Einwanderung (z.B. als Student, Familiengehöriger, Arbeitnehmer, selbständig Erwerbender, Arbeitssuchender etc.); wie die Entwicklung im Schweizer Rotlichtmilieu zeigt, sogar in fragwürdigen Branchen. Weder die Zahl (Quantität) noch die Qualität der Einwanderung kann gesteuert werden.

 

Mit der vorliegenden Initiative wird der Schweiz die Möglichkeit zurückgegeben, die Zahl und die Qualität der Einwandere wieder in die eigenen Hände zu nehmen.

 

 

II.

 

Die Lösung

 

 

5.

 

Ein gerechtes, transparentes System

 

Wer im Innern eines Landes den Wohnsitz wechseln will, muss keine Kriterien erfüllen (jedermann kann frei von Zürich nach Bern ziehen). Aber gegen aussen ist jedes selbständige Land gezwungen, Kriterien für die Einwanderung zu schaffen, wenn es unkontrollierbare Zuwanderung auf dem Ausland vermeiden will.

 

Alle souveränen Länder haben deshalb Gesetze geschaffen, die der Einwanderung Grenzen setzt. Einige haben dabei transparente Systeme geschaffen, die leicht berechenbar sind und verständlich darstellen, wer die Voraussetzungen für die Einwanderung erfüllt: Neuseeland z.B. hat ein so transparentes System eingeführt, dass sich potentielle Einwanderer oder neuseeländische Arbeitgeber via Internet ein Bild davon machen können, ob die Kriterien für eine Einwanderung erfüllt sei oder nicht (vgl. letzte Seite dieser Broschüre: http://www.immigration.govt.nz/pointsindicator/).

 

Die Beantwortung der Fragen auf dieser Internet-Seite ergibt Punkte. Bei genügend hohem Punkte-Total ist die Voraussetzung erfüllt, um nach Neuseeland einzuwandern.

 

Woher kommen Sie? Welche Sprache sprechen Sie? Haben sie ein Arbeitsstelle in Neuseeland in Aussicht? Haben sie dort je gearbeitet? Ist die in Aussicht gestellte Stelle in einem anerkannten „Wachstumsgebiet“, in welchem „gesuchte Arbeitskräfte fehlen“? Haben Sie eine Basisausbildung, oder eine neuseeländisch anerkannt Spezialausbildung? Welches Alter haben sie? Wie viele Familienmitglieder? Haben Sie in Neuseeland Verwandte? Und so weiter und so fort. Je nach Antworten sind die Kriterien erfüllt.

6.

 

Zum Nachdenken gezwungen

 

Die Einführung eines solchen Punktesystems hätte für die Schweiz schon nur den Vorteil, dass auf breiter Front eine Diskussion ausgelöst würde, welches die massgebenden Kriterien für eine Einwanderungs-Berechtigung sein müssen.

 

Alle interessierten Kreise wären gezwungen, darüber nachzudenken, mit welcher Art der Einwanderung die Interessen des eigenen Landes am besten gewahrt bleiben. Verantwortungsbewusste Politiker wären verpflichtet, eine – wie man sich heute ausdrückt– „nachhaltige“ Einwanderungspolitik umzusetzen.

 

Nachhaltigkeit wird vor allem durch die Integrationsfähigkeit, durch Beherrschung der Sprache, durch die beruflichen Möglichkeiten, und durch die familiäre Situation bestimmt. „Nachhaltig“ im Sinne der neuseeländischen Punkteskala wäre z.B.: Ein verhältnismässig junger, unverheirateter, gut ausgebildeter Techniker mit Berufserfahrung und Sprachkenntnissen erfüllt die Voraussetzungen besser als ein Arbeitssuchender, der wenige Jahre vor der Rente steht, der die Sprache nicht beherrscht und der mehrere schulpflichtige Kinder mitbringt.

 

Ein gewaltiger Vorteil eines Punktesystems wie in Neuseeland wäre die Flexibilität: Jahr für Jahr können die Punkte-Kriterien transparent angepasst werden. Negative Entwicklungen könnten relativ schnell korrigiert werden. Die in den letzten Jahren in der Schweiz sichtbar gewordene Fehlentwicklungen könnten auf einfach Weise eliminiert werden.

7.

 

Enorme Vorteile für den Werkplatz Schweiz

 

Wer sich ernstlich für eine wirtschaftlich erfolgreiche Schweiz einsetzt, wer für den „Werkplatz Schweiz“ kämpft, wer unternehmerisch denkt, der müsste ein „Einwanderungs-System à la Neuseeland“ ohne Zweifel befürworten.

 

Jeder Unternehmer weiss: Für den Erfolg seines Unternehmens ist nie die Anzahl der Mitarbeiter entscheidend (Quantität), sondern nur, wer als Mitarbeiter ausgewählt wird (Qualität). Auch für ein Land kann nicht entscheidend sein, dass jedermann kommen kann, sondern nur immer, wer mit welcher Arbeitsmentalität in den Arbeitsmarkt einwandert.

 

Mit einem Punkte-System kann das eigene Land festschreiben, ob kurzfristig Strassenbauer, Computertechniker oder Chemielaboranten benötigt werden. Für zukunftsorientierte Branchen können langfristig optimale Rekrutierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Es könnte festgelegt werden, dass die Einwanderung in Bereiche mit hoher Wertschöpfung stattfinden wird, von der hochspezialisierten Maschinenindustrie über die chemische Industrie bis hin zu hochspezialisierten Finanzmarktdienstleistungen.

 

Mit einer geschickten Einwanderungspolitik können in der Schweiz Weltfirmen angesiedelt werden oder leistungsstarke „Kleine und Mittlere Unternehmen“ gezielt gefördert werden. Ohne dass gleichzeitig die negativen Seiten einer Grossstadt-Entwicklung importiert werden, mit unvermeidlichen Slums und sozialen Problemen, wie sie selbst in den „reichen Städten“ wie New York, London, Paris etc. (leider) an der Tagesordnung sind.

 

 

8.

 

Berücksichtigung des Herkunftslands

 

Mit einem entsprechend ausgestalteten Punktesystem würde auch die Unterscheidung zwischen EU-Bürgern und Nicht-EU-Bürgern wegfallen, die für die Schweiz nur dann Sinn macht, wenn man der EU beitreten will.

 

Wieso sollte – wie dies bei der heutigen Personenfreizügigkeit der Fall ist – jedermann aus Bulgarien und Rumänien einen Rechtsanspruch auf Einwanderung in die Schweiz besitzen (sogar als „selbständig Erwerbender“ ins Rotlichtmilieu), während gleichzeitig ein hochqualifizierter Techniker aus den USA oder aus Australien befürchten muss, in der Schweiz keine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten?

 

Ein Punkte-System à la Neuseeland würde der Schweiz erlauben, für gewisse Herkunftsländer Punkte gutzuschreiben. Wieso soll die Schweiz jemandem aus Liechtenstein nicht schneller eine Aufenthaltsbewilligung erteilen als jemandem aus Cypern (ebenfalls EU-Mitglied)? Oder weshalb soll ein Bürger eines nahe stehenden EU-Landes nicht leichter eine Einwanderungsbewilligung erhalten als jemand aus Kolumbien, Nigeria oder woher auch immer?

 

Wer hat etwas dagegen einzuwenden, wenn die USA jemanden aus Kanada schneller einwandern lassen als jemanden aus Afrika? Weshalb sollte Neuseeland jemanden aus Australien nicht schneller aufnehmen als jemanden aus China oder Indien? Solche Einschränkungen haben nichts mit Rassismus zu tun, sondern sind sinnvolle oder gar notwendige Massnahmen, um die weltweite Migration in den Griff zu bekommen, ohne die Zielländer zu überfordern.

 

 

9.

 

Kein Einwanderung in die Sozialwerke

 

Das vorgeschlagene Punktesystem bietet die Voraussetzung, um die „Einwanderung in die Sozialwerke“ zu unterbinden.

 

Seit Einführung der Personenfreizügigkeit hat sich auch in der Schweiz gezeigt, dass eben sehr wohl eine Einwanderung in die Sozialwerke stattfindet. Problematisch wirkt sich u.a. der Familiennachzug aus; gemäss Freizügigkeitsabkommen ein weiter Begriff: Die Bewilligung gilt auch für Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern und sogar Grosseltern (Anhang I zum Freizügigkeitsabkommen vom 21.6.1999, Art 3 (2), a/b).

 

Man beachte zudem, dass gemäss Freizügigkeitsabkommen jedermann als selbständig Erwerbender einwandern darf (Anhang I, Art. 12 (1)). Das führt nicht nur zu extremen Verhältnissen im Rotlichtmilieu. Langfristig kann jedermann einwandern und beliebige Dienste zu Tiefstpreisen anbieten, vom „Einmann-Putzinstitut“ bis zum Chauffeur.

 

Jeder Einwanderer erhält gemäss Freizügigkeitsabkommen dieselben Sozialleistungen wie jeder Schweizer; z.B. Arbeitslosengelder und Leistungen der Invalidenversicherung ab dem ersten Tag, basierend auf dem hohen Schweizer Lohn. Wer kurz vor der Pensionierung einwandert, besitzt denselben Rechtsanspruch auf Ergänzungsleistungen wie jeder Schweizer, der seit 40 Jahren Beiträge in die Sozialversicherung einbezahlt hat.

 

Das liegt nicht im Interesse unseres Landes. Wir brauchen keine Zuwanderung von unqualifizierten Leuten, die der Sozialhilfe zur Last fallen, sondern qualitativ hochstehende Zu­wanderung gemäss einem entsprechenden Punktesystem.

 

10.

 

Steuerung der Einwanderungs-Zahl

 

Diese Volksinitiative fordert auch, dass die Schweizer Behörden für die ordentliche Zuwanderung jährlich eine Höchstzahl von Zuwanderern festlegen (Ausnahmen, Kurz- und Grenzgängerbewilligungen bleiben möglich).

 

Je attraktiver ein Land ist, desto mehr Menschen wollen dorthin ziehen. Auch das ist immer und überall so. Solange die Schweiz (hoffentlich) attraktiv bleibt, wird es immer unzählige Menschen aus aller Welt geben, die zu uns ziehen möchten. Ebenso selbstverständlich kommen sie nicht mehr, wenn die Schweiz heruntergewirtschaftet ist.

 

Wer behauptet, es werden – bei Personenfreizügigkeit mit ihrer unkontrollierbaren Zuwanderung – keine nennenswerte Einwanderung geben, hat sich bereits damit abgefunden, dass die Schweiz im Durchschnitt versinkt. Oder er strebt das Herunterwirtschaften unseres Landes sogar gezielt an.

 

Freie Einwanderung aus ärmeren Ländern bedeutet für jedes wohlhabende Land zwangsläufig Import von Armut. Lohndumping ist unvermeidlich. Niemand kann dies wirksam verhindern. „Sozialstaat“ und „freie Einwande­rung“ sind unüberbrückbare Gegensätze. Die Schere zwischen Arm und Reich wird auseinander gerissen. Europäische Gegenden – vom Ruhrgebiet in Deutschland bis zum Pariser Becken – können ein Liedchen davon singen, wie die Grossstadtbildung zunimmt und wie sie sich (auch in wohlhabenden Ländern) auswirkt, mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Problemen.

 

Dies Entwicklung kann die Schweiz nur verhindern, wenn die Einwanderung zahlenmässig wieder kontrollierbar wird.

 

 

 

III.

 

Wieso sollte die EU opponieren?

 

11.

 

Kündigung kein grosses Problem

 

Ein „Ja“ zur hier vorgeschlagenen Volksinitiative hätte zur Folge, dass die Personenfreizügigkeit mit der EU nach einer Übergangsfrist von drei Jahren gekündigt werden müsste.

 

Viele Leute halten eine Kündigung für problematisch, weil sie fälschlicherweise davon ausgehen, dass die Personenfreizügigkeit für die EU wichtig ist und diese somit verärgert reagieren würde. Nüchtern betrachtet ist dies nicht der Fall (vgl. die nächsten Kapitel). Es mag zwar zutreffen, dass die EU Interessen-Bereiche hat, in denen sie bereit ist, gegenüber der kleinen ein Machtspiel zu spielen, um sie zum Einlenken zu zwingen. Aber weshalb sollte sie ein Interesse am freien Personenverkehr mit einem Nicht-EU-Land haben?

 

Problematisch ist höchstens, dass das Personenfreizügigkeits-Abkommen als Teil der „Bilateralen Verträge I“ mit sechs anderen Abkommen verknüpft worden ist. Eine Kündigung würde deshalb dazu führen, dass sechs Monate später auch die übrigen sechs Bilateralen Verträge I dahin fallen. Dies aber nur dann – und das ist ein entscheidender Punkt – wenn während 3 ½ Jahren (Übergangsfrist plus die erwähnten sechs Monate) zwischen der Schweiz und der EU und keine andere Lösung ausgearbeitet wird.

 

Dies aber wird mit Sicherheit der Fall sein. Weshalb sollte die EU die übrigen sechs Verträge (u.a. Land- und Luftverkehr) – allenfalls leicht abgeändert – nicht weiter bestehen lassen, wenn ihr die Personenfreizügigkeit objektiv gesehen unwichtig ist? Die damalige Interessenlage, die Schweiz mit der Verknüpfung der sieben Abkommen in die EU zu zwingen, kann heute nicht mehr aktuell sein.

 

12.

 

Das ist mir doch völlig gleichgültig!

 

Eine persönliche Erfahrung, die zeigt, dass den europäischen Durchschnittspolitikern der freie Personenverkehr mit der Schweiz wohl wesentlich unwichtiger ist, als viele Leute bei uns denken: 2003 bis 2007 war ich Mitglied des Europarats in Srasbourg. Das bot mir vier Jahre Gelegenheit, mit zahlreichen Parlamentsmitgliedern aus ganz Europa zu sprechen.

 

Schon mein erstes Gespräch mit einem deutschen Ratskollegen zeigte ein anderes Bild, als man erwarten könnte: Als ich ihn fragte, ob er Wert darauf lege, dass Deutsche Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch besitzen, in der Schweiz zu arbeiten, und ob es ihm wichtig sei, dass Schweizer frei nach Deutschland auswandern können, sagte er mit entwaffnender Ehrlichkeit: „Das ist mir doch völlig gleichgültig!“.

 

Man frage jemanden aus Paris, ob ihm freie Wanderung von Frankreich in die Schweiz (und umgekehrt) wichtig sei. Es wird ihm wohl ebenfalls gleichgültig sein! Oder man frage jemanden aus Mailand, ob ein italienischer Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Arbeit in der Schweiz haben soll und um­gekehrt. Auch ihm wird das wohl egal sein.

 

Wenn nicht einmal Politikerinnen und Politikern aus unseren Nachbarländern ein wahres Interesse an der Personenfreizügigkeit mit der Schweiz haben, weshalb sollten Leute aus Ländern wie Irland, Griechenland, Estland oder Malta ein solches haben? Den Ländern, die weit von der Schweiz entfernt sind, kann die Personenfreizügigkeit mit unserem Land noch gleichgültiger sein als unseren Nachbarstaaten.

 

 

13.

 

Die Interessen der höchsten EU-Politiker

 

Je höher man in der EU nach oben dringt, desto eher finden sich Politikerinnen und Politiker, die die Personenfreizügigkeit mit der Schweiz fordern. Wo könnten die Gründe liegen?

 

Ist es Neid? Mag man der Schweiz kein besseres Einwanderungsrecht gönnen, als man es in der EU selbst besitzt?

 

Oder ist es Machtpolitik? Sind die höchsten EU-Vertreter Mitglieder einer politischen Elite, die ihre EU-Regeln auch aussenstehenden Ländern aufzwingen wollen? So wie es für viele hohe amerikanische Politiker selbstverständlich ist, dass die amerikanische Regeln für die ganze Welt gelten sollten?

 

Oder kiegt – davon bin ich überzeugt – der Grund darin, dass die EU-Ver­antwortlichen davon überzeugt sind, die Schweiz werde demnächst der EU beitreten? Auch wenn unsere Vertreter – inklusive Mitglieder des Bundesrats – in der Schweiz immer wieder betonen, ein EU-Beitritt sei zur Zeit kein Thema, argumentieren sie in Brüssel ganz anders. Sie verweisen auf unser EU-Beitritts-Gesuch, das immer noch in Brüssel ruht. Es sei nur eine Frage der Zeit, bis das Schweizer Volk von den Vorteilen eines Beitritts überzeugt werden könne.

 

Unter diesen Umständen ist nachvollziehbar, dass die offizielle EU von der Schweiz erwartet, dass wichtige Punkte wie die Einwanderungspolitik schon jetzt übernommen werden. Würde man den EU-Politikern in Brüssel mitteilen, das Schweizer Volk wünsche keinen EU-Beitritt, würde Brüssel die Politik ändern. Objektive Interessen, von einem Nicht-EU-Land dieselbe Einwanderungspolitik zu fordern, gibt es nicht.

 

14.

 

Wer will denn eigentlich Personenfreizügigkeit?

 

Während auf Seiten der EU kaum Kreise zu erkennen sind, die sich aus achtenswerten Interessen für eine Personenfreizügigkeit mit der Schweiz einsetzen, so gibt es auf Schweizer Seite diverse Gruppen:

 

(1) Eine Gruppe hat im Auge, dass für die Schweizer ein Rechtsanspruch entsteht, ins Ausland zu ziehen. Diese Gruppe dürfte relativ klein sein, waren doch tüchtige Studenten und Arbeitnehmer schon jeher im Ausland willkommen.

 

(2) Grösser mag die Gruppe der Arbeitgeber-Ver­treter sein, welche die Personenfreizügigkeit fordern, um Arbeitskräfte mit möglichst geringen Kosten importieren zu können. Auch diese Gruppe dürfte jedoch nicht so stark sein, wie viele meinen. Auch Arbeitgeber anderswo haben – von den USA über Japan bis Singapore – immer ein Interesse daran gehabt, billige Arbeitskräfte ins Land zu holen, ohne deshalb je auf die Idee gekommen zu sein, Personenfreizügigkeit zu fordern.

 

(3) Extrem stark ist jedoch die Gruppe, welche die Personenfreizügigkeit fordert, weil sie der EU beitreten wollen. Dazu gehört ein grosser Teil der intellektuellen und politischen Elite der Schweiz. Sie sind selbst dann für die Personenfreizügigkeit, wenn diese in zentralsten Punkten ihren Grundsätzen widerspricht (z.B. mehr Verkehr, Umweltbelastung).

 

(4) Und schliesslich fällt die grosse Gruppe von Leuten ins Gewicht, die sich einfach deshalb für die Personenfreizügigkeit einsetzen, weil sie sich haben täuschen lassen. Getäuscht durch die falschen Informationen derjenigen, welche die Schweiz in der EU sehen möchten.

 

15.

 

Unsinnige Behauptungen!

 

Erstaunlich, wie weit verbreitet Irrtümer über die Personenfreizügigkeit sind. In Umlauf gebracht von denjenigen, welche mit der Einführung der Personenfreizügigkeit ein wichtiges „EU-Beitrittshindernis“ aus der Welt schaffen wollen.

 

(1) Man beachte wie viele Leute davon überzeugt sind, es brauche die Personenfreizügigkeit, um diejenigen Arbeitskräfte in die Schweiz importieren zu können, welche unser Land braucht. Auch wer sich nur kurze Zeit zum Überlegen lässt, erkennt sofort, wie unsinnig diese Behauptung ist.

 

Um jemanden ins eigene Land zu holen, den man braucht, benötigt man selbstverständlich weder Verträge mit dem Ausland noch eine Personenfreizügigkeit. Die Schweiz hätte übrigens, wäre die Personenfreizügigkeit zum holen der Arbeitskräfte wirklich wichtig wäre, diese schon längst einseitig erklären können, auf gewisse Staaten beschränkt und – natürlich – zeitlich limitiert. Dann hätte jeder – solange Bedarf bestand – mit einem Arbeitsvertrag einwandern können.

 

(2) Oder man beachte, wie viele Leute allem Ernstes meinen, Personenfreizügigkeit habe etwas mit Marköffnung zu tun. Auch das ist absurd. Alle reichen Länder haben offene Märkte, aber keines hat (ausserhalb der EU) die Personenfreizügigkeit eingeführt. „Offener Arbeitsmarkt“ und „offener Markt“ sind zwei völlig verschiedene Dinge. „Offener Arbeitsmarkt“ bedeutet, dass Arbeitnehmer frei einwandern können (Personenfreizügigkeit), „offener Markt“ heisst freier Handel. Ein kapitaler Unterschied! Freier Handel bringt Wohlstand, unkontrollierbare Einwanderung bringt Armut.

 

 

16.

 

Schuld sind immer die Politiker!

 

Noch einige Bemerkungen zu den oft gehörten Vorwürfen, wer an den heutigen Missständen der Einwanderung Schuld trage. Leute aus dem politisch rechten Lager richten die Vorwürfe an die Einwanderer, die sich nicht integrieren lassen und die Sozialwerke plündern. Leute aus dem linken Lager erheben der Vorwurf, „die Wirtschaft“ habe diese Leute ja geholt. Beide Vorwürfe sind deplatziert.

 

Wenn ein Land wie die Schweiz ein hohes Lohnniveau und Wohlstand besitzt, wollen zwangsläufig Millionen aus aller Welt zuwandern. Das ist ihnen nicht zu verargen. Ebenso klar ist es, dass Hunderttausende von Schweizern noch so gerne billige Arbeitskräfte anstellen, ob in der Firma oder im Haushalt (z.B. als Putzhilfe, für Betreuung im Alter etc.).

 

Nicht denjenigen ist ein Vorwurf zu machen, die von den Möglichkeiten geöffneter Grenzen profitieren. Kritik verdienen vielmehr denjenigen Politikerinnen und Politiker, welche die Grenzen in verantwortungsloser Weise einfach öffnen.

 

Mikroökonomisch – durch die „Froschperspektive“ des Einzelnen betrachtet – profitieren selbstverständlich viele: In erster Linie die Einwanderer, die sich hohe Löhne oder gar ein sorgenloses Renten-Leben ergattern können. Ebenso profitieren alle Schweizer, die billige Arbeitskräfte ausnützen können. Aber Makroökonomisch – sozusagen aus der Vogelperspektive betrachtet – sehen die Dinge völlig anders aus, wenn man die Interessen der Volks­wirtschaft als Ganzes im Auge hat: Dann sind offenen Grenzen ein kapitaler Fehler: Die Allgemeinheit bezahlt die enormen sozialen Kosten.

 

17.

 

Entscheidende Frage für die Zukunft

 

Niemand stellt den Freihandel (freien Markt) in Frage. Die Schweiz hat als kleine offene Volkswirtschaft („SMOPEC“: SMall OPen EConomy) die Märkte seit jeher mustergültig geöffnet, was uns innerhalb von nur 100 Jahren vom Armenhaus zu einem der reichsten Länder werden liess. Auch die EU propagiert offene Märkte. Weder das wichtige Freihandelsabkommen 1972 noch z.B. das Dossier „Technische Handelshemmnisse“ („Bilaterale I“) sind in Frage gestellt.

 

Was die Einwanderung betrifft, versteht die EU, dass unser Land es nicht akzeptieren kann, Jahr für Jahr 2 Prozent unserer Gesamtbevölkerung neu ins Land zu lassen (für die EU entspräche dies jährlich mehr als 10 Millionen Einwanderern; eine für die EU unvorstellbar hohe Zahl). Also wird sie für Beschränkungen Verständnis haben; umso mehr, als sie letztlich mit ähnlichen Problemen konfrontiert ist:

 

Als Mitglied der „Subkommission Migration des Europarats“ habe ich die Einwanderungs-Probleme der EU miterlebt. Bereits in rund 30 Jahren werden südlich von Europa – von Marokko bis zum Iran – mehr Menschen leben als in ganz Europa. Die EU steht vor der gewaltigen Herausforderung, ihnen gegenüber Einwanderungsregeln entwickeln zu müssen. Weltweite Personenfreizügigkeit hätte chaotische Folgen. Es wird von entscheidender Bedeutung sein, welche Einwanderungs-Gesetze die „westlichen Welt“ entwickelt.

 

Ein „Ja“ zur Volkinitiative mit der Einführung eines sinnvollen „Punktesystems“ wäre ein wertvoller Beitrag unseres Landes zu dieser wichtigen Thematik.

 

Schluss

 

 

Wer will denn eigentlich die Personenfreizügigkeit?

 

Die EU? Oder Kreise in der Schweiz?

 

Mit der hier dargelegten Volksinitiative wird eine neue Einwanderungspolitik umgesetzt, welche für unser Land nur Vorteile bringen würde und welche für die EU ohne weiteres akzeptiert werden könnte.

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